Frage zu § 267 StGB

Hallo.
Ich sitze gerade an meiner Hausarbeit und habe eine Frage zu § 267 StGB. Also im Sachverhalt hat jemand eine Rechnung nicht bezahlt und dann heimlich den Stempel und etwas, das wie eine Unterschrift aussieht, darüber gekritzelt um die Rechnung vor Gericht vorzuzeigen und zu behaupten, er habe die Rechnung bezahlt. Ist eine Rechnung eine Urkunde iSv § 263? Und wurde dann eine echte Urkunde verfälscht? Ich komme mit der Prüfung nicht ganz klar. Vielleicht kann mir jemand helfen? Wäre nett.
Liebe Grüße
Nicky

Hallo!

Ich sitze gerade an meiner Hausarbeit und habe eine Frage zu §
267 StGB.

http://www.uni-rostock.de/ub/xLibraries/hours_xde.sh…

Dort nach Herrn Tröndle oder Herrn Wessels fragen.

Danke, aber das habe ich schon längst getan. Leider finde ich in beiden Büchern keine richtige, stichhaltige Antwort auf meine Fragen.

Also im Sachverhalt hat jemand eine Rechnung nicht bezahlt und dann
heimlich den Stempel und etwas, das wie eine Unterschrift aussieht,
darüber gekritzelt um die Rechnung vor Gericht vorzuzeigen und zu
behaupten, er habe die Rechnung bezahlt. Ist eine Rechnung eine
Urkunde iSv § 263? Und wurde dann eine echte Urkunde verfälscht?

Danke, aber das habe ich schon längst getan. Leider finde ich
in beiden Büchern keine richtige, stichhaltige Antwort auf
meine Fragen.

Hallo Nicole,

also das ist wirklich kein großes Ding zu prüfen ob hier eine Urkunde
vorliegt bzw. ob diese verfälscht wurde und ob hier ein Betrug
gegenüber dem Aussteller der Rechnung durch Täuschung des Richters
vorliegt. Das sind alles Standard-Probleme und sind in jeder
Fallsammlung zu finden.

Schau mal in Fallsammlungen zu Vermögensdelikten, bspw. Kompaktkurs
Strafrecht von Marxen oder Wolters oder Rudolphi etc. Irgendwo ist
garantiert der Klassiker „Rechnung manipulieren“ bzw.
„Dreiecksbetrug“ enthalten.

Ansonsten wird in der Hausarbeit nicht das „richtige“ Ergebnis
erwartet sondern eine vertretbare Lösung nach Problematisierung. Also
muss man nur die Tatbestandsmerkmale der Urkunde, der Fälschung bzw.
des Betruges bspw. aus dem Wessels entnehmen und dann den Sachverhalt
subsumieren.

Also Tatbestandsmerkmale, Aufbauschema und Probleme aus den
Lehrbüchern entnehmen und dann den Fall lösen.

Das soll man mit der Hausarbeit unter Beweis stellen und üben, die
Hausarbeit hat nicht nur den Prüfungszweck sondern auch den
Lerneffekt, insoweit wird hier keiner eine Lösung auf dein Problem
liefern, weil das auf „abschreiben“ = Täuschungsversuch hinausliefe.

Mfg & viel Erfolg,

showbee

@ Showbee:
Ich wollte auch keine Lösung für meinen Fall, sondern lediglich Anreize und die hast du mir gegeben. Danke. Ich weiß, dass ich unter die Tatbestandsmerkmale subsumieren muss, nur wollte ich vorher ähnliche Fälle lesen und mich absichern, da ich nirgends etwas ähnliches gefunden habe. Jetzt bin ich aber auch schon beim Dreiecksbetrug und beim Prozessbetrug angekommen und denke, dass ich gute Fortschritte mache. Nochmals danke
MfG