Frage zu 400€ Job, Kündigung

Hallo,

wenn eine Person, welche in einem 400€-Job arbeitet, das Becshäftigungverhältnis fristlos kündigt, gibt es eine Frist, innerhalb welcher evtl. Ansprüche (Lohnfortzahlungen, Krankengeld, Urlaubsfortzahlung) geltend gemacht werden müssen?

2.Frage: Wenn die Person den Arbeitgeber auf 1500€ Schmerzensgeld wegen „Mobbing“ verklagt. Wie stehen die Chance für die Person, einen Gerichtsfall zu gewinnen, wenn alle restlichen Angestellten (9 Personen) und der AG ehrlich aussagen. (Dass kein Mobbing o.Ä. geschehen ist)

Für den fall, dass dann der AG Recht bekommt, wer muss dann die Prozesskosten tragen?

Viele Fragen, ich hoffe auf gute Antworten, ist wirklich wichtig.

MfG

MOGGE

Auch Hallo,

Hallo,

wenn eine Person, welche in einem 400€-Job arbeitet, das
Becshäftigungverhältnis fristlos kündigt, gibt es eine Frist,
innerhalb welcher evtl. Ansprüche (Lohnfortzahlungen,
Krankengeld, Urlaubsfortzahlung) geltend gemacht werden
müssen?

Eine nicht ganz verständliche Frage:
Der AN kündigt fristlos ( falls keine Kü-Gründe für fristlose Kü vorliegen, könnte der AG Schadensersatzsprüche geltend machen), war der AN im Krankenstand oder in Urlaub oder wie sollte sonst die Frage bezüglich Lohnfortzahlung Krankengeld etc. verstanden wissen?

2.Frage: Wenn die Person den Arbeitgeber auf 1500€
Schmerzensgeld wegen „Mobbing“ verklagt. Wie stehen die Chance
für die Person, einen Gerichtsfall zu gewinnen, wenn alle
restlichen Angestellten (9 Personen) und der AG ehrlich
aussagen. (Dass kein Mobbing o.Ä. geschehen ist)

wenn die 9 Personen und AG Mobbing nicht bestätigen können, lag dann Mobbing vor?
Wie will der gemobbte einen Schmerzensgeldanspruch von 1.500 € begründen? gibt es da ärztliche Atteste, Arbeitsunfähigkeiten ???

Für den fall, dass dann der AG Recht bekommt, wer muss dann
die Prozesskosten tragen?

Beim Arbeitsgericht zahlen die Parteien die jeweiligen Anwaltskosten selber, unabhängig vom Ausgang.

Schönen Tag noch.

MOGGE

Auch Hallo,

Hallo,

wenn eine Person, welche in einem 400€-Job arbeitet, das
Becshäftigungverhältnis fristlos kündigt, gibt es eine Frist,
innerhalb welcher evtl. Ansprüche (Lohnfortzahlungen,
Krankengeld, Urlaubsfortzahlung) geltend gemacht werden
müssen?

Eine nicht ganz verständliche Frage:
Der AN kündigt fristlos ( falls keine Kü-Gründe für fristlose
Kü vorliegen, könnte der AG Schadensersatzsprüche geltend
machen), war der AN im Krankenstand oder in Urlaub oder wie
sollte sonst die Frage bezüglich Lohnfortzahlung Krankengeld
etc. verstanden wissen?

Der An bringt ganz plötzlich nach der Kündigung eine Krankmeldung an. Angeblich befindet er sich noch 3 Monate nach der Kündigung in ärztlicher Behandlung

2.Frage: Wenn die Person den Arbeitgeber auf 1500€
Schmerzensgeld wegen „Mobbing“ verklagt. Wie stehen die Chance
für die Person, einen Gerichtsfall zu gewinnen, wenn alle
restlichen Angestellten (9 Personen) und der AG ehrlich
aussagen. (Dass kein Mobbing o.Ä. geschehen ist)

wenn die 9 Personen und AG Mobbing nicht bestätigen können,
lag dann Mobbing vor?
Wie will der gemobbte einen Schmerzensgeldanspruch von 1.500 €
begründen? gibt es da ärztliche Atteste, Arbeitsunfähigkeiten
???

Es gibt angeblich ärztliche Atteste, und eine Behandlung dauert bis heute an (3 Monate). Ist natürlich alles aus der Luft gegriffen um ein Schmerzensgeld durchzubringen. Wieviel werden ga Ärztliche Befunde (auch wenn sie ja eigtl. Gefälligkeitsbefunde sind) gewertet?
Aus diesem schweren Mobbing musste der An kündigen

Is alles bloss aus der Luft gegriffen, aber welche Chancen hat ein dermassen hinterlistiger AN?

Hallo

Es gibt angeblich ärztliche Atteste, und eine Behandlung
dauert bis heute an (3 Monate). Ist natürlich alles aus der
Luft gegriffen um ein Schmerzensgeld durchzubringen. Wieviel
werden ga Ärztliche Befunde (auch wenn sie ja eigtl.
Gefälligkeitsbefunde sind) gewertet?

Das ist von hier aus nicht zu beurteilen. Der AG ist aber dringendst dazu angehalten alles weitere nur noch über einen Fachanwalt laufen zu lassen. Die schwierigste Aufgabe des RA liegt nämlich in der Regel darin, die „nicht hilfreichen“ Stellungnahmen und Aussagen des Mandanten später aus dem Weg zu räumen…

Is alles bloss aus der Luft gegriffen, aber welche Chancen hat
ein dermassen hinterlistiger AN?

Pass auf, wir machen das so:

Ich sage jetzt, daß vor Gericht immer (Ge)Recht(igkeit) gesprochen wird. Dann lachen wir beide eine halbe Stunde und erfreuen uns an diesem zynischen Witz, ok?

Gruß,
LeoLo

Lachflasch…

Okay, also es ist immer ein Risiko bei, danke!