Frage zu 400 Job

Muss dieser Verdienst bei Anträgen auf Behörden, Steuererklärungen etc.als Einkommen angegeben werden? Bin mir da nicht sicher,da man als 400 Kraft ja auch keine Kosten´, wie Fahrkosten etc. erstattet bekommt.

Kann jemand weiterhelfen?

Es handelt sich um einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe und es wird nach dem Familieneinkommen gefragt.

Hallo,
meines wissens nach mußt du dies angeben. Dieses Einkommen wird ja such auf der Lohnsteuerkarte vermerkt und dein Arbeitgeber bezahlt ja auch Lohnnebenkosten.

Gruß Katie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Hallo,
meines wissens nach mußt du dies angeben. Dieses Einkommen
wird ja such auf der Lohnsteuerkarte vermerkt

Falsch. Das Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung bis 400,-€ wird nicht auf der Lohnsteuerkarte vermerkt, falls überhaupt noch irgendwelches Einkommen auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wird.

und dein
Arbeitgeber bezahlt ja auch Lohnnebenkosten.

Stimmt.

Grüße
Schmidti

Hallo Nicole,

da wird ja einiges durcheinandergeworfen.

Wenn es um Bedürftigkeit geht: Natürlich. Ich kann ja auch nicht
einfach behaupten, ich würde 400 Euro weniger verdienen als ich
verdiene.

Wenn es um die Steuererklärung geht: Bei 400 Euro Jobs besteht die
Möglichkeit der Pauschalversteuerung mit 2 % Steuern. Wenn das
passiert ist, dann bedarf es keiner Angabe auf der Steuererklärung.

Grüße
EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]