Frage zu Abrechnung Chefarzt

Hallo!
Ich habe mal eine Frage zur Chefarztbehandlung, weil ich das ganze System noch nicht verstanden habe.

Zu meiner Situation:
Ich bin privatversichert, aber ohne Wahlleistungen. Wahlleistungen wären Chefarztbehandlung im Krankenhaus und Zweibettzimmer.
Ich bin zur Privatsprechstunde eines Chefarztes gegangen. Daraufhin folgte eine Operation im Krankenhaus, die auch vom Chefarzt gemacht wurde. Dazu musste ich ein Blatt unterschreiben, dass ich Wahlleistungen in Anspruch nehme. Die Nachbehandlung erfolgte dann wieder in der Sprechstunde des Chefarztes.
Meine Krankenkasse zahlt 50%, die restlichen 50% zahlt die Beihilfe Hamburg.
Nun gehe ich davon aus, dass ich einen Teil der Kosten selbst tragen muss, da ich ja nicht die Wahlleistungen versichert habe.

Da tauchen aber gleich paar Fragen auf:
Wie unterscheidet sich denn die Rechnung eines Chefarztes, von der eines Oberarztes, sprich was wäre an der Rechnung anders, wenn der Oberarzt alles gemacht hätte ?
Weil dann müsste ich ja nichts dazubezahlen, oder ?
Läuft das über den Faktor ?
Wie wird denn unterschieden, ob ich jetzt explizit vom Chefarzt behandelt werden wollte (was eigentlich nicht der Fall war), oder ob der Chefarzt mich behandelt hat, weil z.B. nur er die OP-Technik beherrscht (und seine Oberärzte nicht). Schließlich behandelt der Chefarzt ja auch Kassenpatienten.
Was wird meine Kasse bezahlen und was nicht ?
Wieso sollte ich also was dazubezahlen, während ein GKV-Patient in der gleichen Situation alles von der Kasse bezahlt bekommen hätte ?

Ich blicke durch das ganze System noch nicht so durch und würde mich freuen, wenn jemand das kurz erklären könnte.

PS: Was mich dazu auch noch verwirrt sind folgende Aussagen:

Wikipedia: „Nur Chefärzte (und ltd. Oberärzte) dürfen Privatpatienten behandeln“. Ich bin aber während der Geschichte auch von einem Assitenzarzt behandelt worden.

Wer-weiss-was: „Chefarztbehandlung heißt Behandlung durch den Chefarzt oder einen seiner Oberärzte“. Also auch wenn ich beim Oberarzt bin, muss ich den Chefarzt bezahlen ?

Muss ich also immer was dazubezahlen, wenn ich als Privatpatient ins Krankenhaus gehe und keine Wahlleistungen habe ?

Über etwas Licht im Dunklen würde ich mich freuen, viele Dank!

Hallo !

Es gibt die Privat-Liquidation, d.h. der Chefarzt darf seine Behandlungen direkt abrechnen, er arbeitet also in dem Fall nicht in die „Kasse“ des Krankenhauses, sondern in seine.

Beispiel : Chefarzt-Behandlung beim Leistenbruch, der Privatpatient bekommt eine Rechnung vom Krankenhaus für die Tage, die er dort gelegen hat, Bett, Versorgung etc. Für die Behandlung oder Operation vom Chefarzt bekommt der Patient eine zweite Rechnung vom Chefarzt.

Bei der selben Sache ohne Privatliquidation hätte nur das Krankenhaus eine Rechnung gestellt bzw. bei der gesetzlichen Versicherung das mit der Krankenkasse abgerechnet.

Aus meiner Sicht macht daher eine Privatversicherung ohne Wahlleistungen keinen Sinn.

Ob du nun in deinem Fall was dazubezahlen musst, weiss ich nicht.

Der Chefarzt behandelt auch Kassenpatienten, dann aber ohne Privatliquidation, das tut er für sein Gehalt, mittels Privatliquidation verdient er sich was dazu, etwa nochmal soviel wie sein Gehalt :smile:

Chefarztbehandlung heisst aber nicht, dass dir nicht der Assistenzarzt eine Spritze geben darf.

Hoffe, das bringt etwas Licht ins Dunkel.

Gruß Markus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Markus,
erstmal danke für Deine Antwort!
Also ich habe jetzt eine Rechnung vom Krankenhaus bekommen, dort wird die Operation in Rechnung gestellt. 50 % des Rechnungsbetrages haben die schon direkt mit meiner PKV abgerechnet, den Rest muss ich mir von der Beihilfe holen. Jetzt werde ich wohl noch eine zweite Rechnung von dem behandelnden Arzt und ggf. eine dritte von dem Narkosearzt bekommen. (Vermute ich einfach mal so, vor allem weil die Nachbehandlung beim Chefarzt ja noch läuft)

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, wäre im Falle einer Behandlung ohne Wahlleistungen nur eine Rechnung vom Krankenhaus gekommen wo alles mit drin wäre ?
Wäre es dann derselbe Betrag wie jetzt oder wäre die Rechnung dann höher ?
Denn in der Rechnung vom Krankenhaus steht einfach nur eine Fallpauschale „Eingriff XXX“ und man kann nicht erkennen, ob da nur Unterkunft, Versorgung, Schwestern, OP-Saal etc. oder auch der Arzt mit drin ist.

PS: Wieso macht eine PKV in Deinen Augen ohne Wahlleistungen keinen Sinn ? Das war der erste Krankenhausaufenthalt in meinem Leben, normalerweise gehe ich immer nur zu niedergelassenen Ärzten. Und da Wahlleistungen eben nur den äußerst seltenen Fall eines Krankenhausaufenthaltes betreffen, sah ich bisher den Nutzen in keinem Verhältnis zu den Kosten…Vielleicht überdenke ich das ja, wenn ich weiß wieviel ich jetzt selbst bezahlen muss.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, wäre im Falle einer
Behandlung ohne Wahlleistungen nur eine Rechnung vom
Krankenhaus gekommen wo alles mit drin wäre ?
Wäre es dann derselbe Betrag wie jetzt oder wäre die Rechnung
dann höher ?
Denn in der Rechnung vom Krankenhaus steht einfach nur eine
Fallpauschale „Eingriff XXX“ und man kann nicht erkennen, ob
da nur Unterkunft, Versorgung, Schwestern, OP-Saal etc. oder
auch der Arzt mit drin ist.

Hi Christian,

Fallpauschalen vergüten grundsätzlich alle allgemeinen Krankenhausleistungen eines Behandlungsfalles. Also auch die ärztliche Versorgung (ist dann wie beim normalen GKV-Patienten).

Die Wahlleistung „Wahlarzt“ bedeutet, dass Du Dir einen Arzt zur Behandlung aussuchst. Das geht aber nur bei angestellten Ärzten des Krankenhauses mit eigenem Liquidationsrecht (Chefarzt). Dieser muss dann auch die Kernleistung persönlich erbringen, darf jedoch einen ständigen Stellvertreter bestimmen, der namentlich genannt werden muss.

Für die Leistungen des Krankenhauses (OP-Benutzung, Schwestern…) muss er aber seine Rechnung um 25% kürzen.

Die Wahlarztvereinbarung erstreckt sich aber auch auf alle liquidationsberechtigten Ärzte (Wahlarztkette), das sind v.a. Laborabrechnungen und die Anästhesie.

Der Patient ist vor Abschluss der Vereinbarung über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen zu unterrichten. (Scheint ja bei Dir nicht so gewesen zu sein, hast es aber wahrscheinlich unterschrieben).

Schöne Grüße, Bernhard.

Hallo Bernhard!

Fallpauschalen vergüten grundsätzlich alle allgemeinen
Krankenhausleistungen eines Behandlungsfalles. Also auch die
ärztliche Versorgung (ist dann wie beim normalen
GKV-Patienten).

D.h. in meinem Fall kann eigentlich gar keine Rechnung vom Chefarzt und Anästhesisten mehr kommen, da ich eine Fallpauschale ans Krankenhaus bezahlt habe ?

Für die Leistungen des Krankenhauses (OP-Benutzung,
Schwestern…) muss er aber seine Rechnung um 25% kürzen.

Könntest Du das nochmal genauer erklären ? Der Chefarzt muss seine Rechnung um etwas kürzen ? Rechnet er dann auch die Krankenhausleistungen über seine Rechnung ab ?

Die Wahlarztvereinbarung erstreckt sich aber auch auf alle
liquidationsberechtigten Ärzte (Wahlarztkette), das sind v.a.
Laborabrechnungen und die Anästhesie.

Der Patient ist vor Abschluss der Vereinbarung über die
Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen zu
unterrichten. (Scheint ja bei Dir nicht so gewesen zu sein,
hast es aber wahrscheinlich unterschrieben).

Ja, hab das unterschrieben und auch ein Merkblatt dazubekommen. Aber da steht nur drin was ein Faktor ist und was Punkte sind, aber nicht wer (Krankenhaus oder Chefarzt) nachher was in Rechnung stellt.

Hast Du vielleicht eine Ahnung, ob und was eine PKV von der Chefarztrechung bezahlt, wenn keine Wahlleistungen versichert sind ?
Hängt das auch vom Faktor ab, mit dem der Arzt abrechnet (ob nun 2,3 oder 3,5) ?

Hallo Bernhard!

Fallpauschalen vergüten grundsätzlich alle allgemeinen
Krankenhausleistungen eines Behandlungsfalles. Also auch die
ärztliche Versorgung (ist dann wie beim normalen
GKV-Patienten).

D.h. in meinem Fall kann eigentlich gar keine Rechnung vom
Chefarzt und Anästhesisten mehr kommen, da ich eine
Fallpauschale ans Krankenhaus bezahlt habe ?

Leider nicht. Die allgemeinen Krankenhausleistungen (Fallpauschale) zahlt die GKV (siehst Du nichts von, aber Du bekommst eine Rechnung über die Eigenbeteiligung pro Tag).

Die Wahlarztrechnungen und event. Zimmerzuschläge bekommst Du zusätzlich zum zahlen. Die Rechnungen werden nach der GOÄ stellt und um 25% gekürzt. Berechnet werden nur die reinen Behandlungskosten (manchmal kommen da noch gesondert berechnete Sachkosten dazu). In der Regel stellt die der Wahlarzt selbst, manchmal machen das auch die Krankenhäuser für ihn.

Ja, hab das unterschrieben und auch ein Merkblatt
dazubekommen. Aber da steht nur drin was ein Faktor ist und
was Punkte sind, aber nicht wer (Krankenhaus oder Chefarzt)
nachher was in Rechnung stellt.

Wahlarztvereinbarungen haben einige förmliche Voraussetzungen zu erfüllen. Ob Deine alle erfüllt, kann ich Dir leider nicht sagen, da wir hier keine Rechtsberatung machen dürfen.

Hast Du vielleicht eine Ahnung, ob und was eine PKV von der
Chefarztrechung bezahlt, wenn keine Wahlleistungen versichert
sind ?
Hängt das auch vom Faktor ab, mit dem der Arzt abrechnet (ob
nun 2,3 oder 3,5) ?

Da gibt es nix, egal welcher Faktor.

Sorry. Trotzdem ein schönes Wochenende. Bernhard

D.h. in meinem Fall kann eigentlich gar keine Rechnung vom
Chefarzt und Anästhesisten mehr kommen, da ich eine
Fallpauschale ans Krankenhaus bezahlt habe ?

Leider nicht. Die allgemeinen Krankenhausleistungen
(Fallpauschale) zahlt die GKV (siehst Du nichts von, aber Du
bekommst eine Rechnung über die Eigenbeteiligung pro Tag).

Naja,ich bin ja in der PKV/Beihilfe und habe daher 50 % der Fallpauschale (+ einiger weiterer Kosten) selbst ans Krankenhaus überwiesen. Der Zimmerzuschlag war auch auf der Rechnung mit drauf.

Die Wahlarztrechnungen und event. Zimmerzuschläge bekommst Du
zusätzlich zum zahlen. Die Rechnungen werden nach der GOÄ
stellt und um 25% gekürzt. Berechnet werden nur die reinen
Behandlungskosten (manchmal kommen da noch gesondert
berechnete Sachkosten dazu). In der Regel stellt die der
Wahlarzt selbst, manchmal machen das auch die Krankenhäuser
für ihn.

Die Chefarztrechnung habe ich jetzt auch bekommen, sie wurde um 25% gekürzt. Da sind zum einen Behandlungskosten und auch Sachkosten drauf.
Da stellt sich mir aber folgende Frage: Wieso muss ich z.B. eine notwendige Infusion nochmal zusätzlich bezahlen, obwohl sie, wenn ich keine Wahlleistungen angekreuzt hätte, in der Fallpauschale mit drin gewesen wäre?

Gruß und Dank Christian