darf ein Arzt, der von seinem Vater (dieser ging altersbedingt in den Ruhestand) die Praxis übernommen hat, Patienteninformationen an den Vater, der ja immerhin auch Arzt war, weitergeben, wenn dieser z.B aus Interesse oder auch Neugierde an ehemaligen Patienten oder auch neuen Patienten ihn danach fragt?
Inwiefern gilt denn hierbei die ärztl. Schweigepflicht?
Vor einigen Jahren hat sich mein Hausarzt zur Ruhe gesetzt und ein anderer Arzt hat die Praxis übernommen. Mitsamt den Patienten und Krankenakten und mich hat seinerzeits keiner nach meinem Einverständnis gefragt. Hätten die es jedoch getan - mir wäre wohl nichts anderes übrig geblieben - schließlich sind die Akten (soweit ich weiß) Eigentum der Praxis und können vom Patienten oftmals nur auszugsweise eingesehen werden!
DAs ist falsch, der nachfolgende Arzt (egal ob Neuling oder Sohn) dürfte eigentlich ohne Einwilligung der PAtienten (jedes einzelnen) die Patientenakten des Vorgängers nicht nutzen. Der Vorgänger müsste diese an die Ärztekammer geben, die sie vorrätig hält, wenn Nachfragen kommen (mit Einwilligung des entsprechenden Patienten).
Entsprechend darf sich auch der Vorgänger, egal ob Familie oder nicht, nicht nach dem Befinden ehemaliger Patienten informieren, wenn dann nur direkt bei dem Patienten oder bei Bekannten/Freunden7Ehegatten des Patienten, die nicht der Schweigepflicht unterliegen.
die Krankenakten bleiben in der Praxis.
Meine neue Augenärztin wußte sofort über mich bescheid und das Thema Doppeluntersuchungen war erledigt.
Allerdings unterliegt der neue Arzt der Schweigepflicht,auch wenn er der Vater ist — er ist nicht mehr der behandelne Arzt.
Wenn alle Akten in ein Archiv kämen,wer sollte dies verwalten?
Ich wäre beruhigter,wenn meine Akte beim neuen Arzt ist,als in irgendeinem Archiv zu verstauben.
Entsprechend darf sich auch der Vorgänger, egal ob Familie
oder nicht, nicht nach dem Befinden ehemaliger Patienten
informieren, wenn dann nur direkt bei dem Patienten oder bei
Bekannten/Freunden7Ehegatten des Patienten, die nicht der
Schweigepflicht unterliegen.
DAs ist falsch, der nachfolgende Arzt (egal ob Neuling oder
Sohn) dürfte eigentlich ohne Einwilligung der PAtienten (jedes
einzelnen) die Patientenakten des Vorgängers nicht nutzen.
Das ist richtig
Der Vorgänger müsste diese an die Ärztekammer geben, die sie
vorrätig hält, wenn Nachfragen kommen (mit Einwilligung des
entsprechenden Patienten).
Das ist nicht richtig. Niemand, auch nicht die Ärztekammer, darf Behandlungsdaten sammeln. Ein recht gutes und umfangreiches Aufklärungsblatt dazu findest Du hier:
Entsprechend darf sich auch der Vorgänger, egal ob Familie
oder nicht, nicht nach dem Befinden ehemaliger Patienten
informieren.
Ich wüsste nicht, wo ein solches Gesetz/Vorschrift zu finden wäre. Der § 203 StGB bedroht denjenigen, der unbefugt Umstände weitergibt, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Wenn ich mich aber z.B. bei meiner Nachfolgerin erkundigen würde, ob die Frau X immer noch den Zahn hat, den ich vor 25 Jahren wurzelbehandelt habe, ist es an ihr, mich (lächelnd) darauf hinzuweisen, dass mich das einen feuchten Kehricht angeht. Die Frage ist mir nicht verboten.
Gruß
Kai Müller
PS: Natürlich kann es durchaus im Interesse der Patienten sein, dass ein/e NachfolgerIn die Krankengeschichte von Patienten kennt, die weiter in dieselbe Praxis kommen. Dafür gibt es rechtmäßige Vorgehensweisen, die ich hier nicht ausbreite, weil das fast auf ein berufsrechtliches Seminar hinausliefe.
die Krankenakten bleiben in der Praxis.
Meine neue Augenärztin wußte sofort über mich bescheid und das
Thema Doppeluntersuchungen war erledigt.
. . . . . schnipp . . .
Wenn alle Akten in ein Archiv kämen,wer sollte dies verwalten?
Ich wäre beruhigter,wenn meine Akte beim neuen Arzt ist,als in
irgendeinem Archiv zu verstauben.
Servus lovestory,
wenn es tatsächlich so war, wie Du es hier schilderst, könnte Dein alter Augenarzt bis zu einem Jahr ‚einfahren‘. Er hätte
jeden einzelnen Patienten informieren müssen, dass er
die alte Patientenkartei unter Verschluss einer Vertrauensperson in der neuen Praxis (meist die übernommene Verwaltungshelferin) überlässt und dass
diese Vertrauensperson dann, wenn der Patient wieder in die neue Praxis kommt, beim Patienten nachfragt, ob die alten Aufzeichnungen von der neuen Behandlerin eingesehen werden dürfen.
wird das gestattet, wird die alte Karte aus der verschlossenen Kartei entnommen,
dieser Vorgang wird in der neuen Behandlungskarte dokumentiert (manche empfehlen sogar, die Unterschrift der Patienten einzuholen) und erst dann ist es keine strafbare Verletzung eines Strafgesetzes.
danke für Deine Antwort.
Leider gab es in der Praxis eine totale Neubesetzung,so das sich das mit der alteingesessenen Schwester erübrigt hat.
Allerding werde ich Die Ärztin bei meinem nächsten Besuch darauf ansprechen.
Danke nochmals.
das wäre ja toll, wenn dies so gemacht werden würde. Die Praxis sieht aber anders aus. Der Nachfolger einer Praxis übernimmt die Patientendatei und macht auch bei Bedarf Gebrauch davon.
Hallo genauso läuft es hier (SH) über die Ärztekammer, scheint aber ein regionales Phänomen zu sein. Die Akten kommen in ein Archiv der Ärztekammer, ohne dass dort jemand hineinsieht. Wenn dann ein neuer Arzt auf Wunsch des Pat. die Akte anfordert, bekommt er sie auch.
Damit ist gewährleistet dass man sich erstmal nach einem neuen Arzt umschauen kann, denn nicht jedem passt die Neubesetzung (typisches Bsp. wenn ein männlicher Gyn der weiblichen folgt, ist das für manch eine Patientin ein Grund zu wechseln). Und dass man auf die alten Akten zugreifen kann, wenn Bedarf besteht, und der Pat kein regelmässiger Arztgänger ist. Aufbewahrungszeit sind 10 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungspflicht). Daneben gibt es auch die Möglichkeit die Akten in der alten Praxis zu lagern, wenn denn die Räume übernommen werden und nur auf Wunsch des Pat. anzufassen.
noch ne schöne Seite dazu https://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/ge…
Aber nicht immer ist der neue Inhaber einer Kassenzulassung auch in den alten Räumen wiederzufinden. DAher die Regelung über die ÄK
Die Alternative ist natürlich auch die Kartei dem Patienten beim letzten Besuch mitzugeben, aber damit erwischt man nur die Chroniker.