Frage zu AGB in Internetforen

Guten Tag,

folgende Verständnisfrage:

in vielen Internetforen findet man die AGB, „dass bei rechtswidrigen Inhalten unverzüglich die Pflicht einer Überprüfung und Abstellung des rechtswidrigen Zustandes besteht, da ansonsten nach den gesetzlichen Vorschriften eine Verantwortlichkeit des Access-Providers in gleicher Weise wie des Störers besteht.“ Die Inhalte sollen erst dann wieder freigeschaltet werden, wenn der Nutzer nachweisen kann, dass der rechtswidrige Zustand beseitigt ist.

* Was genau bedeutet diese AGB?
* Was muss der Forenbetreiber machen, wenn er auf
einen rechtwidrigen Inhalt (z.B. ein Tipp zu
einer rechtwidrigen Handlung) stößt und der
Pflicht einer Überprüfung und Abstellung des
rechtswidrigen Inhaltes nachkommen will?
* Was genau heißt: "den rechtswidrigen Zustand
„überprüfen“ und „abstellen“?
* Wie soll der Nutzer nachweisen, dass ein
rechtswidriger Zustand beseitigt ist?

Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort,

euer Glühlampenmeister!

Hallo,

der Forenbetreiber muss bei einer Anstiftung zur Straftat oder rassistischen Parolen o.ä. die Inhalte sofort entfernen.
Zur Überprüfung ist es nur nötig, den Beitrag mit dem zu überprüfen, was in den AGB als rechtswidrig genannt ist. Dort gibt es meistens eine ausführliche Auszählung.
Der Nutzer muss dann seinen Beitrag entsprechend umändern, damit die fraglichen Inhalte gelöscht sind. Ggf. kann ein Beitrag oder der Nutzer selbst auch gelöscht werden, wenn rechtswidriges Verhalten mehrmals auftritt.

Viele Grüße
Sascha