Hallo
Nehmen wir mal an man kauft ein Artikel bei einen Onlinehändler für 49,50€ und will die Ware selber abholen und nun verlangt der Händler eine Selbstabholungspauschale von 8€ weil der Artikel nicht über 50€ kostet.Um das zu sparen kann man ja noch ein Artikel für 1,50€ kaufen so das es dann zusammen 51€ ergibt.
Meine Frage,
fällt jetzt die Selbstabholungspauschale weg,oder muß man sie jetzt einmal oder sogar zweimal Bezahlen ?
Zitat AGB’s
Zahlung: per Überweisung (Vorkasse), keine Nachnahme, kein PayPal
Bei Selbstabholung von Artikeln bis 50€ berechnen wir eine Selbstabholungspauschale von 8€.
würde mich freuen wenn da jemand Licht ins dunkle bringt.
Danke Maik
Hallo Maik
Meine Frage,
fällt jetzt die Selbstabholungspauschale weg,oder muß man sie
jetzt einmal oder sogar zweimal Bezahlen ?
Diese Frage kann nur der Onlinehändler beantworten. Wenn die
Bestellungen nicht gleichzeitig gemacht werden, könnte er auch die
Pauschale 2 x berechnen.
AGB ist übrigens bereits Mehrzahl.
Gruss
Heinz
hmmm,hilft ein nicht wirklich weiter,ich dachte dazu sind AGB da um es jemanden Verständlich zumachen.Also dann lieber nicht da kaufen da man auch kein Kontakt zu Händler herstellen kann.
aber trozdem Danke
Gruß Maik
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Hallo Maik
hmmm,hilft ein nicht wirklich weiter,ich dachte dazu sind AGB
da um es jemanden Verständlich zumachen.
Eigentlich schon, aber wie gesagt, stellt sich die Frage nach der
Gleichzeitigkeit der zwei Bestellungen.
Also dann lieber nicht
da kaufen da man auch kein Kontakt zu Händler herstellen kann.
Wie kann man denn da kaufen, ohne Kontakt herzustellen?
Gruss
Heinz
Hallo,
aus den zitierten AGB geht doch eindeutig hervor, dass sich die Pauschale auf den Preis eines Artikels und nicht auf den Rechnungsbetrag bezieht. Somit wäre für jeden Artikel unter 50 Euro die Pauschale fällig.
Kaufen würde ich da aber in keinem Fall.
Gruß
S.J.
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Hall Steve
aus den zitierten AGB geht doch eindeutig hervor, dass sich
die Pauschale auf den Preis eines Artikels und nicht auf den
Rechnungsbetrag bezieht.
So eindeutig ist das nicht:
Bei Selbstabholung von Artikeln bis 50€ berechnen wir eine
Selbstabholungspauschale von 8€.
Da steht Artikel in der Mehrzahl und man könnte auch davon ausgehen,
dass mit der Grenze von 50 € die Gesamtsumme gemeint ist.
Darum habe ich ja geschrieben: Am besten nachfragen.
Gruss
Heinz
So eindeutig ist das nicht:
Bei Selbstabholung von Artikeln bis 50€ berechnen wir eine
Selbstabholungspauschale von 8€.
Da steht Artikel in der Mehrzahl und man könnte auch davon
ausgehen,
dass mit der Grenze von 50 € die Gesamtsumme gemeint ist.
Hallo,
also für mich ist das eindeutig, dass sich das auf den Kaufpreis des einzelnen Artikels handelt. Sonst würde man ja vom Rechnungsbetrag reden.
Darum habe ich ja geschrieben: Am besten nachfragen.
Na ja. Ehrlich gesagt: Schlechter Tipp. Bei Unklarheiten eines Vertrags fragt man sicher nicht den Vertragspartner, denn eine objektive Antwort kann man da kaum erwarten.
Gruß
S.J.
Hallo Steve
Na ja. Ehrlich gesagt: Schlechter Tipp. Bei Unklarheiten eines
Vertrags fragt man sicher nicht den Vertragspartner, denn eine
objektive Antwort kann man da kaum erwarten.
Es soll ja Menschen geben, die vor einer Bestellung die AGB
lesen und bei Unklarheiten nachfragen.
Gruss
Heinz