Frage zu AGB / Satzung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage bezüglich einer Online Mitgliedschaft. Ich habe Anfang 2010 auf Grund einer rechtlichen Beratungsleistung eine Mitgliedschaft bei einer Interessenvertretung ür Onlinehndler abgeschlossen. Der Jahresbeitrag wurde als Einmahlzahlung von meinem Konto abgebucht.
Da ich nicht mehr selbstständig bin, habe ich in dieser Richtung keine Ambitionen mehr. Nun kam heute eine Mail, dass in einigen Tagen mein Mitgliedsbetrag für 2011 abgebucht wird.
Da ich schon längere Zeit nicht mehr selbstständig tätig bin, hatte ich diese Vereinigung schon mehr oder weniger vergessen. Ehrlich gesagt war ich auch davon ausgegangen, dass es eine einmalige Sache ohne Kündigungspflicht wäre. Nun habe ich gerade auf der Website nachgeschaut und dort in der Satzung gesehen, dass dort angegeben ist, dass ich 3 Monate vor Ablauf der Jahresmitgliedschaft hätte kündigen müssen, da sich sonst die Mitgliedschaft automatisch verlängert.
Nun meine Frage: Reicht es, wenn dies nur online auf der Website angegeben ist oder hätte ich darüber auch persönlich informiert werden müssen?
Ich würde mich freuen, wenn Du mir hierzu helfen könntest.
Besten Dank im Voraus - Flo

Hallo,

exakt genau weis ich das nicht.

Da es allgemein üblich ist das sich Mitgliedschaften und Verträge verlängern wenn sie nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist gekündigt werden sehe ich da jetzt nur eine Möglichkeit wenn die Mitgliedschaft anfangs explizit nur für einen festen Zeitraum abgeschlossen wurde.

Das kommt aber eher selten vor da ja die Anbieter ein Interesse an möglichst langfristigen Kunden haben.

Vielleicht mal den Vertrag und die AGBs zum Zeitpunkt des Abschlusses überprüfen was ursprünglich vereinbart war.

auf alle Fälle nun zum nächst möglichen Termin kündigen und um umgehende Bestätigung des Eingangs und des Kündigungstermins bitten.

Wenn nichts kommt dann entweder per Fax mit Sendeprotokoll, vielleicht noch mittels Zeugen, kündigen oder teurer per Einschreiben mit Rückschein.

Gruß

Jürgen