Frage zu Akkreditiv

Hallo,
angenommen ihr würdet über einen Vermittler der in Deutschland sitzt ein Auto im Ausland kaufen.
Ist die Zahlung gegen Akkreditiv sicher?
Die Bank gibt ja quasi ein Zahlungsversprechen gegenüber dem Verkäufer ab. Sobald die Ware (hier das Auto) in Deutschland eingetroffen sind und die Papiere vorliegen wird gezahlt.
Wenn der Kunde aber später feststellt, dass im vorliegenden Fall das auto nicht wie gewünscht in pink und nicht in Schwarz geliefert wurde hat er ein Problem, oder?
Wenn ich den Sachverhalt zu wirr geschildert habe oder etwas verdreht habe bitt kurz posten.Ansonsten freue ich mich auf eure Hilfe!
WKN

Nun ja,

dass liesse sich über die Akkreditivbedingungen regeln.

So könnte ja ein Dokument gefordert werden, dass den Zustand der Ware bescheinigt - z.b. von einem zwischen Verkäufer und Käufer ausgemachten Sachverständigen… )oder der Käufer schaut sich selbst an was verladen wird?)

Nebenbei:
Ich würde aus ehemaliger Erfahrung sagen, dass bei jedem zweiten Akkreditiv die Dokumente nicht wirklich akkreditivkonform sind, so dass die Bank im Ernstfall die Zahlung verweigern könnte.
Das kann dann nur an einem fehlerhaften Buchstaben in der Anschrift des Begünstigten liegen.

Gruss Ivo

Auch Hallo,
der Charakter von Dokumentenakkreditiven liegt darin, dass die Bank(en) die Auszahlung nur an die Vorlage der entsprechend vereinbarten Dokumente knüpfen. Hier erfolgt eine sehr formale Prüfung (z.B. korrekte Bezeichnung der Vertragsparteien, der Unterschriftsbefugten, der entsprechenden Formulare usw.); im Zweifelsfall wird die Bank nicht auszahlen.
Wenn in der Akkreditivvereinbarung zB die Vorlage einer „final acceptance“ (mit entsprechendem Muster) vereinbart wird, die Du zwingend unterschrieben haben musst, dann wird die Zahlung eben erst nach Vorlage dieser „final acceptance“ geleistet.

Deine Sicherheitsinteressen hängen in erster Linie davon ab, wie der Akkreditvvertrag gestaltet ist!

Gruß von Fennchurch

Hallo,

der Charakter von Dokumentenakkreditiven liegt darin, dass die
Bank(en) die Auszahlung nur an die Vorlage der entsprechend
vereinbarten Dokumente knüpfen. Hier erfolgt eine sehr formale
Prüfung (z.B. korrekte Bezeichnung der Vertragsparteien, der
Unterschriftsbefugten, der entsprechenden Formulare usw.); im
Zweifelsfall wird die Bank nicht auszahlen.

das kommt darauf an. Bei Kunden, die dem Institut lange bekannt sind und/oder die über eine entsprechende Bonität verfügen und/oder mit denen das so abgesprochen ist, wird auch bei leicht fehlerhaften Dokumenten gezahlt (Stichwort: interner Vorbehalt, wenn der Fehler dem anderen mitgeteilt wird externer Vorbehalt).

Gruß,
Christian