Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mich 2006 selbständig gemacht und von den, mir zustehenden, 12 MOnaten ALG nur 4 in Anspruch genommen. Mir wurde damals gesagt, dass der Anspruch auf die restl. Monate 5 Jahre lang bestehen bleibt. Erinnere ich mich da richtig? Danke im voraus,
herzl.Gruß
Barbara
Liebe Barbara,
leider darf und will ich hier keine Rechtsberatung
durchführen. Aber Du bekommst die genaue Information zu
diesem Thema sicherlich rechtsgültig von Deiner
Arbeitsagentur.
Wenn Du tatsächlich noch Rechtsanspruch hast, solltest
Du Dich auch darüber informieren, ob Du eine zweite
Selbständigkeit beginnen kannst. Denn dies musst Du
vorher wissen, da Du für den Existenzgründungszuschuss
noch mindestens drei Monate Restanspruch ALG I haben
musst und die Vorlage eines geprüften Geschäftsplanes
immer noch nötig ist.
Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit für aus dem
ALG I gegründete Selbständige bis zu 90%
Beratungsförderung einer Unternehmensberatung zu
bekommen. Dies ist dann oft der entscheidende Auslöser
für eine endlich erfolgreiche Selbständigkeit.
Für aktuelle Informationen empfehle ich die Seite:
http://www.lübeck-existenzgründung.de
Viele Grüße und
viel Erfolg wünscht Dir
Ralf Trosien.
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mich 2006 selbständig gemacht und von den, mir
zustehenden, 12 MOnaten ALG nur 4 in Anspruch genommen.
Mir
wurde damals gesagt, dass der Anspruch auf die restl.
Monate 5
Jahre lang bestehen bleibt. Erinnere ich mich da
richtig?
Danke im voraus,
herzl.Gruß
Barbara
Danke für die Anfrage, die ich hier leider nicht sicher beantworten kann. Bitte wenden Sie sich einfach an Ihren zuständigen Sachbearbeiter, und bitten um eine schriftliche Antwort.