Hallo,
für ein Student, der seine Frau ALG II bekommt, wird der Bildungskredit als
zusätzliche Verdienst angesehen, so dass das monatliche Geld von der Frau gekürzt
werden muss?
Mit freundlichen Grüßen,
G.M.
Hallo,
für ein Student, der seine Frau ALG II bekommt, wird der Bildungskredit als
zusätzliche Verdienst angesehen, so dass das monatliche Geld von der Frau gekürzt
werden muss?
Mit freundlichen Grüßen,
G.M.
Hallo!
Hallo,
für ein Student, der seine Frau ALG II bekommt, wird der
Bildungskredit als
zusätzliche Verdienst angesehen, so dass das monatliche Geld
von der Frau gekürzt
werden muss?
Erhält ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft BAföG-Leistungen, so werden diese zu 80 % auf den Anspruch auf ALG II angerechnet. 20 % bleiben anrechnungsfrei, da sie als zweckbestimmte Leistung zur Deckung der Aufwendungen für Lern- und Arbeitsmittel sowie Studien- und Familienheimfahrten gezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
G.M.
Gruß, Franz
Erhält ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft
BAföG-Leistungen, so werden diese zu 80 % auf den Anspruch auf
ALG II angerechnet. 20 % bleiben anrechnungsfrei, da sie als
zweckbestimmte Leistung zur Deckung der Aufwendungen für Lern-
und Arbeitsmittel sowie Studien- und Familienheimfahrten
gezahlt werden.
ich rede aber nicht vom Bafög sondern Bildungskredit!
Mit freundlichen Grüßen,
G.M.
Hallo!
ich rede aber nicht vom Bafög sondern Bildungskredit!
Ich rege eine Nachfrage beim Kreditgeber (Kreditanstalt für Wiederaufbau?) an.
Siehe auch http://www.allround-talk.de/kredit/40618-bildungskre…
Gruß, Franz
Hallo
für ein Student, der seine Frau ALG II bekommt, wird der
Bildungskredit als
zusätzliche Verdienst angesehen, so dass das monatliche Geld
von der Frau gekürzt
werden muss?
Kann ich mir nicht vorstellen, weil ein Kredit ja nicht wirklich ein Einkommen darstellt, und wenn doch, dann ist es Zweckgebunden.
Aber google doch einfach mal mit „Bildungskredit SLG II“, da wirst du sofort fündig, z. B.: http://www.allround-talk.de/kredit/40618-bildungskre…
Viele Grüße
Simsy