Frage zu Angabe in Personalfragebogen

Hallo,

mal angenommen man hätte sich direkt nach dem Studium arbeitssuchend gemeldet, kurz darauf hat man ein Vorstellungsgespräch und während man darauf wartet, ob man nun genommen wurde oder nicht, wird man schließlich nach dem Ende des Semesters mit der Exmatrikulation vom Amt als arbeitslos gekennzeichnet - letzteres nehme ich einfach mal an.

Schließlich bekommt man kurz darauf eine Zusage und nun muss man einen Personalfragebogen ausfüllen. U. a. ist da die Frage nach dem Beruf.
Muss man dort jetzt „arbeitslos“ schreiben oder kann man auch „Magister“ angeben, wobei dieser ja lediglich ein Titel und kein Beruf ist… Akademikerin vielleicht… aber das trifft nun auch nicht mehr zu.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Melissa

Moin,

Muss man dort jetzt „arbeitslos“ schreiben oder kann man auch
„Magister“ angeben, wobei dieser ja lediglich ein Titel und
kein Beruf ist… Akademikerin vielleicht… aber das trifft
nun auch nicht mehr zu.

Da schreibst Du den Beruf rein, der Deinem Abschluss entspricht und fertig. Wie Du Dich nennen darfst, müsste ja in Deiner Abschlussurkunde stehen.

Grüße
Jürgen