Angenommen, das jährl. Gesamteinkommen liegt unter 8000 Euro, für das Jahr fallen keine Steuern an. Muss man trotzdem in der Anlage V alle Versicherungsprämien auflisten? Also außer der Krankenversicherung?
Servus,
in der Anlage V (Seite 2) werden nur die Versicherungsprämien aufgeführt, die im Zusammenhang mit den vermieteten Objekten stehen, mit denen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden.
In der Anlage Vorsorgeaufwand kann man alle Versicherungsprämien eintragen, die dort abgefragt werden; wenn die Einnahmen aus allen Einkunftsarten nicht mehr als 8.000 € ausmachen, kann man sich auch darauf verlassen, dass die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung eh von den Versicherungsträgern an den Fiskus gemeldet worden sind und von Amts wegen ergänzt werden, wenn man nichts erklärt.
Schöne Grüße
MM
Ok, Danke