ich weiß wirklich nicht, ob die Frage zu „Finanzen“ oder zu „Steuern“ gehört. Es ist wohl ein Mischmasch aus beiden.
Nun zur Frage:
Stellt euch vor, ein Single hat 25000 Euro zur Verfügung. Diese kann er zu einem auf einem Geldmarktkonto zu 2,75% anlegen (jährliche Auszahlung). Damit wären seine Zinsen noch innerhalb des Freistellungsauftrags.
Oder macht er 3 Jahre lang Zuwachssparen (thesaurierend). Im ersten Jahr 3,75%, im 2. 4,00%, im 3. 4,25%. Damit erhält er nach 3 Jahren knapp über 2500 Euro und ist natürlich über dem Sparerfreibetrag von 750 (bzw 801) Euro.
Die Frage ist: Welche Alternative ist die Bessere? Sprich: Welche bringt mehr Geld am Ende? Klar ist Nr. 2 besser, aber nach Abzug aller Steuern??? Lohnt es letztendlich das Geld für 3 Jahre lang anzulegen und nach dem der Fiscus zugeschlagen hat? Der Single im Beispiel ist ein Durchschnittsverdiener ohne großartige Abzugsmöglichkeiten beim Einkommensteuerjahresausgleich. Wie viel blieben von den 2500 Euro übrig?
Um es auf einen kurzen Satz zu bringen:
Lieber 100€ zusätzlich kassieren und davon ein Drittel an den Staat abgeben, als 0€ zusätzlich kassieren.
Würdest Du denn bei einer Lohnerhöhung „Nein danke!“ sagen? Da bliebe noch weniger „übrig“.
Wie viel blieben von den 2500 Euro übrig?
Bei der Oberfinanzdirektion Hannover gibt es einen Steuerrechner, mit dem man auch sieht, was „1.000€ zusätzlicher Verdienst“ an Steuern kosten (Genzsteuersatz): http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/EStEuroTa…
oder hier bei http://www.n-heydorn.de/steuer.html mal Deine Daten und im zweiten Durchgang bei „sonstige Einkünfte“ dazu die Kapitalerträge über den 801 Euro eingeben.
Statt der oben von Dir genannten Anlageformen würde ich das flexiblere und auch gut verzinste Tagesgeld bevorzugen.
Eine Auswahl an Möglichkeiten: http://www.klicktipps.de/geldtipps-tagesgeld.php
Hallo, ich würde den Betrag für 3 Jahre als Festgeld
zu 4,5% anlegen. Banken s. Finanztest Heft 9/07 S.83.
Vom Mehrerlös kann man schon einige Euro an Steuern
abgeben. Gruß Pete
"Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind (§ 11 Abs. 1 S. 1). Das gilt auch für die Einnahmen aus Kapitalvermögen.
Die Einnahmen sind zugeflossen, sobald der Empfänger wirtschaftlich darüber verfügen kann oder verfügt hat. Geldbeträge fließen dem Zahlungsberechtigten in der Regel dadurch zu, dass sie bar ausgezahlt oder einem Konto des Empfängers bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben werden.
Auch eine Gutschrift in den Büchern des Schuldners der Kapitalerträge kann einen Zufluss bewirken - und zwar dann, wenn mit dieser nicht nur die Schuldverpflichtung buchmäßig festgehalten werden soll, sondern darüber hinaus mit dieser Gutschrift zum Ausdruck gebracht wird, dass der Betrag dem Berechtigten von nun an zur Verwendung zur Verfügung steht."
Auch bei thesaurierenden Anlagen gelten steuerlich die Zinsen in jedem einzelnen Jahr als zugeflossen und sind daher auch in jedem einzelnen Jahr zu versteuern.
Es steht damit in jedem Jahr der Sparerfreibetrag zur Verfügung.