Frage zu Antrag auf Eigenheimzulage

Hallo,

im Antrag auf Eigenheimzulage steht, dass man ein Arbeitszimmer prozentual von der Wohnfläche abziehen muss. Und Anspruch auf Eigenheimzulage hat man ja, wenn man „förderfähige Maßnahmen“ in Höhe von mindestens 125000 Euro hatte.
Angenommen das Arbeitszimmer macht 11% der Wohnung aus - werden diese 11% dann von der Kaufsumme abgezogen, oder wie muss ich das verstehen?

Danke,
HOFee

Hallo,

Angenommen das Arbeitszimmer macht 11% der Wohnung aus -
werden diese 11% dann von der Kaufsumme abgezogen, oder wie
muss ich das verstehen?

Genau so. Quelle: § 8 Eigenheimzulagegesetz, - Bemessungsgrundlage -. Die Bemessungsgrundlage wird gekürzt, wenn Teile der Wohnung nicht zu eigenen Wohnzwecken dienen. Wenn das was übrigbleibt, noch für die maximale Zulage ausreicht, macht das Arbeitszimmer der Zulage nichts aus.

Schöne Grüße

MM

Genau so. Quelle: § 8 Eigenheimzulagegesetz, -
Bemessungsgrundlage -. Die Bemessungsgrundlage wird gekürzt,
wenn Teile der Wohnung nicht zu eigenen Wohnzwecken dienen.
Wenn das was übrigbleibt, noch für die maximale Zulage
ausreicht, macht das Arbeitszimmer der Zulage nichts aus.

Danke, aber angeben sollte ich es dann trotzdem, oder spielt das dann keine Rolle mehr?

ja angeben solltest (bzw musst) du es schon noch, es kam auch schon häufiger vor das so etwas nach ajhren nochmal von irgend einer stelle überprüft wurde…

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