Petra Mustermann stellt bei der ARGE einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, weil
a) keine Unterhaltsleistungen für Kind mehr gezahlt werden und
b) das Gehalt vom Teilzeitjob nicht zum Leben ausreicht.
Der Antrag wird Mitte Juli gestellt (das war der letzte Monat, in dem UVG gezahlt wurde).
Für Juli wird der Antrag abgelehnt, für August – Oktober werden Leistungen bezahlt; ab November gehen keine Leistungen mehr ein.
Muss Frau M. nun einen Verlängerungsantrag stellen? Sie wurde nicht darauf hingewiesen.
Und warum erhielt sie für Juli keine Leistungen? Lag es am UVG in Höhe von letztmalig 180 Euro? Oder weil der Antrag erst Mitte Juli gestellt wurde? Denn ab August erhielt sie 250,–.
Wer kennt sich besser aus als Frau Mustermann?
Danke schon mal!
MfG L.H.
MOD:Titel Archiv-tauglich gemacht + zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt
Frau Mustermann sollte sich unbedingt ihre Bescheide anschauen. Da müsste eigentlich alles in mehr oder weniger verständlicher Form drinstehen, und zwar im Berechnungsbogen.
Da wird erstmal der Bedarf der einzelnen BG-Mitglieder festgestellt, alles zusammengerechnet.
Dann wird das Einkommen der einzelnen BG-Mitgleider festgestellt, dann wird festgestellt, inwieweit es angerechnet wird und im nächsten Schritt ggf. auf die anderen BG-Mitglieder verteilt (wenn also z. B. BG-Mitglied A 1000,– Euro verdient und BG-Mitglied B nichts, dann wird A sein gesamter Bedarf von seinem Einkommen als Einkommen angerechnet, und B der Rest.
Außerdem steht im Bescheid drin, von wann bis wann die Zahlung bewilligt wurde. Da könnte man evtl. auch feststellen, ob die Zahlung nur bis Oktober bewilligt wurde. Wenn ja, sollte unverzüglich ein neuer Antrag gestellt werden.
Ob die ARGEn dazu verpflichtet sind, einen vorher darauf aufmersam zu machen, dass der Bescheid ausläuft, weiß ich nicht, ich mein’ mal eher nicht, ich weiß nur, dass sie es meistens machen.
Wieso für Juli nichts gezahlt wurde, kann hier nicht beantwortet werden. Das müsste in dem Bescheid drinstehen. Dem kann man aber nur einen Monat lang widersprechen, von daher ist das sowieso schon gegessen.
Ja, der Bescheid ist im Juli ergangen ist, beinhaltet alle Berechnungen bis einschl. Oktober. Allerdings muß man Sozialrecht studiert haben, um bei diesen Angaben durchzusteigen.
Heißt das jetzt, dass Frau Mustermann für November keine Leistungen erhält, weil der Weiterbewilligungs-Antrag nicht sofort zum 31.10.08 gestellt wurde?
Allerdings muß man Sozialrecht studiert haben, um bei diesen Angaben durchzusteigen.
Es ist nicht ganz so viel Wissensstoff. Wenn Frau Mustermann aber voraussichtlich längere Zeit auf Sozialleistungen angewiesen sein wird, ist es sehr angeraten, sich schlau zu machen. Die Bescheide sind sehr oft fehlerhaft, und wenn man das nicht merkt, hat man Pech. Es ist möglich, sich da durchzuarbeiten, und man muss ja nur seinen eigenen Bescheid verstehen können, und nicht alle Bescheide.
Heißt das jetzt, dass Frau Mustermann für November keine Leistungen erhält, weil der Weiterbewilligungs-Antrag nicht sofort zum 31.10.08 gestellt wurde?
Vermutlich. Es wäre höchstens dann anders, wenn die Behörde gesetzlich dazu verpflichtet wäre, den Weiterbewilligungsantrag zuzustellen, das kann ich mir aber nicht vorstellen.
Deshalb sollte sie es schnellstens nachholen. Wenn man nicht hinkann, dann geht auch ein Anruf zu Niederschrift, um ab morgen wieder anspruchsberechtigt zu sein. Der Schriftkram muss dann natürlich nächste Woche noch erledigt werden.