Frage zu Anzeige nach § 30 ErbStG

Einen schönen Tag zusammen,

was sollte Tochter in ihre Anzeige einer Schenkung nach § 30 ErbStG als „Rechtsgrund des Erwerbs“ angeben, wenn sie eine Schenkung von ihrem Vater erhalten hat, weil sie halt einfach eine nette Tochter ist und sonst ohne weitere „Hintergedanken“?

Danke für Eure Antwort.
Voithian

Hi !

„Schenkung unter Lebenden ohne Auflage.“

BARUL76

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„Schenkung unter Lebenden ohne Auflage.“

Danke für die passende Formulierung.
Voithian