Frage zu Arbeitnehmer überlassung

Guten Tag,

ist es zulässig von einer „Leiharbeiter Firma(A)“ an eine andere „Leiharbeiter Firma(B)“ weitergegeben zu werden? (Ohne Vertragsveränderung) Man ist dann bei Leihfirma A angestellt und für Leihfirma B bei wieder einer anderen Firma eingesetzt. Leihfirma A und B helfen sich gegenseitig.
Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt.

danke schon mal, und viele Grüße

Hallo.

Das nennt man Kettenverleih und es ist eigentlich nicht zulässig.
Siehe Arbeitnehmerüberlassungsgesetz:

Ketten-, Zwischen- oder Weiterverleih liegt vor, wenn ein Entleiher
die ihm von einem Verleiher verliehenen Leiharbeitnehmer wiederum :anderen Entleihern zur Arbeitsleistung zur Verfügung stellt. Dies :ist nach dem AÜ’G nicht gestattet; der Weiterverleiher wird nicht :Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer, kann daher die Vorschriften des § :3 Abs. 1 nicht einhalten und verstößt gegen § 1 Abs. 2.:Auch bei 100 :%iger Personenidentität der Beteiligten kann Kettenverleih :vorliegen, es sei denn, das AÜG ist aufgrund der Vorschriften zum :Konzernverleih nicht anzuwenden.

Gruß, Inli

vielen Dank Inli das hat mir sehr geholfen!

Wie sieht es denn dann aus, wenn jemand mehr oder weniger genötigt wird, „kettenverliehen“ zu werden? Also wenn der verliehene nicht in einer Firma arbeiten möchte, und jetzt extremen Druck mit kündigungsdrohung von „leihfirma A“ und B bekommt?

Da kann ich nicht viel zu sagen, aber vielleicht hilft folgender Link:

http://www.zeitarbeit.nrw.de/za/