Guten Tag liebe Leute.
Eine freundin und ich wissen keinen Rat mehr!
Die junge Dame bezieht momentan Arbeitslosengeld.
Also wird von der arge unterstützt.
Sie hatte mal ne Ausbildung angefangen…konnte diese aber nicht beenden da sie von ihrem ex freund eingesperrt und geschlagen wurde…
So nun hat sie sich fein um einen Schuhplatz gekümmert der zum 1.8.2013 anfängt und hat sich sogar so einen 100€ Minijob besorgt.
Alles schön und gut…’
Nun kahm heute Post von der arge… Ab den 1.8 wird das Arbeitslosengeld gestrichen und sie solle doch Bafög beantragen!
Können die das so einfach machen?
Hat man noch ne andere Möglichkeit?
Schönen Tag, leider ist es wirklich so, sie muss so schnell wie möglich Bafög beantragen. Da wird allerdings auch das Einkommen der Eltern mit berechnet. Sie kann auch ab 01.08.2013 wieder Kindergeld beantragen und wenn die Eltern arbeiten gehen, müssen sie auch Unterhalt bezahlen zumindest bis sie 25 Jahre ist.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
hallo ,
ja das ist tatsächlich so das die arge das arbeitlosengeld streicht bzw. kein anspruch mehr darauf besteht !
das jetzt alles zu erklären würde einen ganzen roman ergeben
wenn deine freundin zur schule geht hat sie eventuell anspruch auf bafög, auch hier gibt es unterschiede
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Schülerbafög (wird gezahlt wenn dér oder die antragssteller/in eine schulische berufsausbildung an einer berufsschule macht - dieses bafög muss nicht zurückgezahlt werden )
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Studentenbafög (wird gezahlt wenn der oder die antragssteller/in ein studium an einer uni macht -allerdings muss das studentenbafög zurückgezahlt werden )
bei beiden bafög varianten besteht kein anspruch auf alg 1 oder 2 leistungen !
je nachdem wie alt deine freundin ist kann sie neben dem bafög auch noch kindergeld beantragen (wenn sie es nicht schon bezieht -das wird nämlich bis maximal 27 jahren gezahlt )
hat deine freundin eine eigene wohnung kann sie darüber hinaus auch eventuell noch wohngeld beantragen (sie muss aber hauptmieterin der wohnung sein ) .
andere variante wäre noch , wenn deine freundin eine eigene wohnung hat …
könnte sie sich eine ausbildungsstelle suchen und dann neben dem kindergeld , noch wohngeld und bab (berufsausbildungsbeihilfe) beantragen (bab gibt es es nur in verbindung mit einer eigenen wohnung und einer berufsausbildung -das gilt nicht für schulische ausbildungen )
sollte das alles nicht zutreffen und sie wohnt noch oder wieder bei ihren eltern und sie ist unter 25 jahren müssen die eltern für ihren unterhalt aufkommen !
lieben gruss nancy solltest du oder ihr noch fragen haben fragt ruhig!
Hallo,
ich geh mal davon aus, dass mit dem Arbeitslosengeld die Grundsicherungsleistung für Arbeitsuchende nach dem SGB II gemeint ist (Harz IV). Dann ist es richtig das zuerst bei einer Ausbildung Bafög zu beantragen ist, da dieses vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Bei jungen Auszubildenden, die trotz Bafög und eventuell Kindergeld ( diesen Anspruch hat man wieder bei einer Ausbildung und ist von einmem Elternteil zu beantragen) ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, kann man dann ergänzend Grundsicherungsleistungen bei der Arge beantragen. Da es erfahrungsgemäß ein langer Weg zum Erhalt des Bafög ist, würde ich raten mit der Arge zu sprechen ob die in Vorleistung gehen können. Die Arge kann sich ihren Rückanspruch per Erstattungsanspruch an die Bafög-Stelle sichern.
Falls noch weitere Fragen sind, einfach schreiben.
Hallo,
da weiß ich leider nicht Beschied.
Grüße… siebengebirgler
merke !Die ARGEN und Diskreminierungs Center sind sowas wie Gottes Vorgestzte und machen was sie wollen , und bei Wiedrsprüchen werden sie pampig …
im übrigen kann ich da leider nicht weiterhelfen
Guten Tag liebe Leute.
Eine freundin und ich wissen keinen Rat mehr!
Können die das so einfach machen?
Hat man noch ne andere Möglichkeit?
sorry Opa
Hallo,
ALG II - Leistungen sind nicht mein Spezialgebiet, also die reine Hilfegewährung. Aber nach meiner Meinung müsste sie beim Jobcenter die Weitergewährung bis zur Bewilligung von Bafög beantragen. Sollte das Bafög dann zu nierig sein, kann sie beim Jobcenter noch einen Zuschuss zur Miete beantragen.
mfg
wenn der schuhplatz ein schulplatz ist, hat die arge recht. bafög + wohngeld. im günstigsten fall fällt dieses sogar mehr aus.
Hallo,
soweit ich weiß muss die Freundin tagsüber dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen. Vielleicht ist es ja möglich den Abschluss in Abendform zu machen, da kann das Arbeitsamt nichts machen.
Kann aber auch sein, dass sie aufgrund der kurzen Arbeitszeit keinen Anspruch mehr hat. Am besten noch mal genau beim Arbeitsamt erkundigen.
Gruß
Crash