Hallo,
wie schaut es aus, wenn man Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hat, hat man dann noch einen weiteren Anspruch auf die Erstattung der Wohnkosten gegenüber dem Arbeitsamt oder ist dies auch in der Arbeitslosenhilfe eingeschlossen?
Oder muss man dieses bei einem anderen Amt beantragen?
Wer weiss Rat?
Besten Dank!
mfg
horst
wirf mal einen blick weiter unten in das board soetwas hatten wir vor kurzen schon mal.
der thread heisst wohngeld nur noch für arbeitslose dort findes du unter dem beitrag „nachtragungen 2004“ oder so ähnlich die bedigungen für das wohngeld.
mfg
highspeed24
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