Frage zu Arbeitsunfall während meiner Ausbildung

Hallo,

wenn

dann hast Du ja einen Ansprechpartnerin und kannst direkt wegen dem Verletztengeld nachfragen.
Das zahlt die BG nach Ablauf der Lohnfortzahlung (anstelle von Krankengeld durch die Krankenkasse) und übernimmt auch alle Behandlungskosten. Die BG dürfte sich dann schon mit Deiner Krankenkasse in Verbindung gesetzt haben wegen des Ausgleichs der Kosten.
Solange Du von der BG keine anderslautende Mitteilung bekommen hast, gehst Du weiterhin mit Deiner Krankenkassenkarte zu den notwendigen Behandlungen.
Frühestens nach 7 Monaten muss die BG prüfen, ob durch den Unfall dauerhafte oder zumindest längerfristige Einschränkungen bleiben und ob diese Einschränkungen evtl. eine Unfallrente nach sich ziehen könnten. Diese Prüfung wird aber von der BG gerne mal „vergessen“.

Für Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz ist die BG nicht zuständig.

&tschüß
Wolfgang

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Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung gibt es Verletztengeld. 80 Prozent vom Brutto. Zahlt die Krankenkasse aus, wenn man die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einreicht.

Korinthenkacker Modus EIN:

Maximal jedoch in Höhe des letzten Nettos („Kappungsgrenze“). Davon werden dann noch Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen:
DGUV: Verletztengeld

Korinthenkacker-Modus AUS :innocent:

&tschüß
Wolfgang

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Weil es vielleicht, trotz des Beitrags von @KeinesHerrenKnecht Dir noch nicht ganz klar ist:

Ein Schmerzensgeld gibt es nicht, weil Dir ein Arbeitsunfall passiert ist. Sondern das ist ein Anspruch gegenüber einem Dritten, den Du für den Unfall und die Dir daraus entstandenen Schäden in Haftung nehmen kannst. Und insoweit gibt es das auch nicht automatisch aufgrund des Unfalls, sondern Du musst aktiv jemand den Vorwurf machen, dass er die Schuld an dem trägt, was Dir zugestoßen ist. Das wäre im krassesten Fall der Vorwurf, dass Dich jemand von der Leiter gestoßen hat. das kann aber auch der Vorwurf sein, dass man Dich - gerade als Azubi - nicht ausreichend in die Tätigkeit und deren Gefahren eingewiesen hat, man Dir nicht das richtige Werkzeug und die angemessene PSA zur Verfügung gestellt hat, … D.h. Du müsstest diesbezüglich deinem Arbeitgeber entsprechende Vorwürfe machen, die dann üblicherweise gerichtlich geklärt werden müssen, weil dein AG die vermutlich nicht freiwillig einräumen und auf dieser Grundlage ein Schmerzensgeld zahlen wird.

Deine Unfallfolgen sind nicht ohne, und wenn man dem AG diesbezüglich Vorwürfe machen kann, könnte man sich schon überlegen, ob man der Sache nachgeht. Auf der anderen Seite muss aber auch klar sein, dass so ein Vorgehen dann das Verhältnis massiv belasten wird, und sich insbesondere negativ auf den Abschluss der Ausbildung/ggf. Übernahme in den Betrieb auswirken dürfte.

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BTW: Natürlich könnte statt deinem AG auch ein Dritter infrage kommen, was die Bereitschaft, gegen diesen vorzugehen, natürlich steigern könnte. Aber deine Schilderung des Unfalls klingt jetzt nicht danach, dass da ein Dritter im Spiel war, sondern es um die Thematik Einweisung, Werkzeug/Hilfsmittel, PSA deines AG geht.

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