Frage zu Arbeitsunfall während meiner Ausbildung

Hallo,

wenn

dann hast Du ja einen Ansprechpartnerin und kannst direkt wegen dem Verletztengeld nachfragen.
Das zahlt die BG nach Ablauf der Lohnfortzahlung (anstelle von Krankengeld durch die Krankenkasse) und übernimmt auch alle Behandlungskosten. Die BG dürfte sich dann schon mit Deiner Krankenkasse in Verbindung gesetzt haben wegen des Ausgleichs der Kosten.
Solange Du von der BG keine anderslautende Mitteilung bekommen hast, gehst Du weiterhin mit Deiner Krankenkassenkarte zu den notwendigen Behandlungen.
Frühestens nach 7 Monaten muss die BG prüfen, ob durch den Unfall dauerhafte oder zumindest längerfristige Einschränkungen bleiben und ob diese Einschränkungen evtl. eine Unfallrente nach sich ziehen könnten. Diese Prüfung wird aber von der BG gerne mal „vergessen“.

Für Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz ist die BG nicht zuständig.

&tschüß
Wolfgang

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