Hallo zusammen,
ich bin ein Azubi . Ich hatte einen Arbeitsunfall.Ich bin von einer Leiter gefallen und habe mir den Arm und die Nase gebrochen. Ich hatte eine Operation am Arm und bin seit drei Monaten krankgeschrieben.
Meine Frage:
Kann ich auch eine Entschädigung oder Schmerzensgeld bekommen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hallo,
das kann man pauschal nicht sagen. Wenn es nicht deine Schuld war, dann möglicherweise, wenn es eigene Blödheit war, natürlich nicht.
Viele Grüße
Christa
Es kommt drauf an…
Danke für deine Antwort. Ich war auf der Leiter und arbeite, dann bin ich auf mein Gesicht und meinen Arm gefallen.
Im Entlassungsbericht steht, dass ich keine Schutzkleidung und keinen Helm getragen habe, aber ich habe die Arbeitskleidung getragen, die mir die Firma gegeben hat. Einen Helm habe ich nicht bekommen.
Ich glaube, fast alle in meinem Beruf tragen ähnliche Kleidung und tragen normalerweise keinen Helm.
Auf was kommt es denn genau an?
Ob irgendjemand Verantwortung für den Unfall trägt
Genauer: jemand anders als du selbst
Außerdem darauf, ob jemand anders als du selbst für die Unfallfolgen (Mit-)verantwortung trägt
Gab es eine Sicherheitsunterweisung?
Wurdest du ordnungsgemäß in die Tätigkeit eingewiesen?
Ist Schutzkleidung vorgeschrieben, aber du wurdest angewiesen ohne zu arbeiten?
War das Arbeitsgerät (Leiter) geprüft und für die Tätigkeit geeignet?
Und nicht zuletzt darauf, ob sich der Sachverhalt auch ggf. vor Gericht glaubhaft machen läßt, z.B. durch Zeugen, die sich dann immer noch erinnern.
Mal ganz ehrlich.
Deine Krankenversorgung, sämtliche Heilbehandlung en und den Ausfall deines Einkommens trägt eine Krankenkasse , eine Berufsgenossenschaft und die weiteren Folgen könnte eine Unfallversicherung finanziell mildern, sofern eine solche besteht.
Was willst denn du noch?
Und vor allem von wem?
Danke für deine Antwort. Ich glaube nicht, dass ich das vor Gericht beweisen kann. Ich möchte die Firma auch nicht verklagen. Ich wollte nur wissen, ob es trotzdem eine Unterstützung geben kann, aber jetzt ist die Antwort klar
Ich bin seit fast drei Monaten krankgeschrieben und arbeite nicht. Die Firma hat in den ersten sechs Wochen meinen Lohn gezahlt, aber von der Krankenkasse habe ich bisher keine Zahlungen erhalten. Ich möchte nur wissen, ob es noch weitere Unterstützungsmöglichkeiten gibt.
Ich danke für die Hilfe von Krankenkasse und BG. Ich will niemandem die Schuld geben, ich habe nur gefragt.
Das hat die Frage nicht beantwortet, wessen Schuld das war.
Viele Arbeiten dürfen gar nicht auf Leitern stehend ausgeführt werden. Leitern sind primär Aufstiegshilfen und keine Arbeitsplätze.
Auf über 5m Standhöhe darf zum Beispiel gar nicht gearbeitet werden.
Deine BG ist für das sogenannte „Verletztengeldes“ zuständig.
Zum Glück hatte ich so einen Fall noch nicht, aber ich meine, dass deine Krankenkasse das Verletztengeld im Auftrag der BG an dich zahlen müsste.
Ich gehe jetzt mal von deutschem Recht aus …
Arbeitgeber haben eine s. g. Gefährdungsbeurteilung zu schreiben. Dort muss er die Gefahren analysieren und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bestimmen. Das kann z. B. die persönliche Schutzausrüstung (PSA) und der Aushang von Betriebsanweisungen sein. Obligatorisch ist eine Sicherheitseinweisungen für neue Mitarbeiter, die bei höheren Gefahren auch regelmäßig wiederholt werden sollte. Natürlich sollten auch Vorgesetzte im Arbeitsalltag entsprechend handeln.
Nun stellt sich die für Mitarbeiter wichtigste Frage: Hast Du das beim Arzt als Arbeitsunfall deklariert?
Dann hast Du einerseits eine bessere Behandlung, weil die Berufsgenossenschaft (BG) deutlich mehr Hilfsmittel zulässt wie die gesetzliche Krankenkasse. Auch gibt es eine deutlich bessere Leistung, falls irgendwelche Spätfolgen des Unfalls auftauchen. Das ist deutlich wichtiger als eine Entschädigung.
Zudem prüft die BG den Fall. Sollte dabei herauskommen, dass der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung nicht ausreichend durchgeführt hat oder gar Sicherheitsmaßnahmen aufgrund finanzielle Aspekte nicht aufgenommen hat, kann es für ihn richtig teuer werden.
Den Beweis liefert die BG.
Warum Du gleich vom „klagen“ ausgehst, verstehe ich nicht. Es beginnt mit einer Forderung an den Arbeitgeber. Ggf. schaltet man einen Anwalt ein. Eine Klage ist zur Durchsetzung erst nötig, wenn man sich nicht einigen kann.
Allerdings ersetzt die BG eigentlich das alles für den Heilungsprozess Nötige. Ab der siebten Woche übernimmt die BG die Gehaltszahlung in Form von Verletztengeld (80% des Gehalts).
Die Höhe des Verletztengeldes ist gesetzlich vorgeschrieben. Theoretisch könnte man die fehlenden 20% und Schmerzensgeld einfordern, aber da kommt es auf den Genesungsverlauf an und wie fahrlässig der Arbeitgeber im Vorfeld gehandelt hat (s. o.) Mit solchen Forderungen kommt man eher selten durch.
Nachtrag: Logischerweise hat der Mitarbeiter die Pflicht, diese Dinge wahrzunehmen und entsprechend zu handeln.
Hallo,
bevor hier noch mehr Poster über Schuld oder Unschuld fabulieren, empfehle ich dringend einen Blick in § 7 Abs. 2 SGB VII:
§ 7 SGB 7 - Einzelnorm
Der gesetzliche Schutz bei Arbeitsunfällen ist - mit wenigen sehr speziellen Ausnahmen völlig unabhängig vom Verschulden des Versicherten und/oder eines evtl. Verursachers.
Und deswegen jetzt erst mal die Frage nach dem wichtigen ersten Schritt nach einem Arbeitsunfall:
Hast Du von Deinem Arbeitgeber ein Meldeformular für die BG bekommen, dieses ausgefüllt und zurückgegeben?
&tschüß
Wolfgang
Es stand die Frage nach Schmerzensgeld im Raum, insofern ist die Frage nach der Schuld durchaus relevant.
Kommt darauf an was passiert ist und ob bei irgendjemand anderem eine Schuld oder ein Versäumnis nachweisbar ist.
Das ist ein komplett anderes Thema.
So weit ich weiß sollte das die Berufgenossenschaft automatisch übernehmen, wobei die Zahlungen normalerweise über die Krankenkasse laufen.
Am besten einfach die Krankenkasse und Berufsgenossenschaft anrufen und nachfragen. Evtl. warten die einfach nur auf einen Fragebogen den du ausfüllen sollst der aber nicht angekommen ist oder die Kontonummer hat einen Zahlendreher oder irgendwas anderes.
Ich glaube, es geht nur um einige Verfahren, die erledigt werden müssen. Ich habe schon mit der BG gesprochen, und sie haben mir gesagt, dass ich das Verletztengeld automatisch von meiner Krankenkasse bekommen sollte
Danke für deine ausführliche Erklärung.
Nun stellt sich die für Mitarbeiter wichtigste Frage: Hast Du das beim Arzt als Arbeitsunfall deklariert?
Ja, der Unfall wurde als Arbeitsunfall gemeldet.
Ich möchte wirklich keinen Streit mit meinem Arbeitgeber. Ich wollte nur wissen, ob es eine Möglichkeit für weitere Unterstützung oder Entschädigung gibt. Jetzt habe ich dank deiner Erklärung ein besseres Bild von der Situation. Vielen Dank nochmal.
Ich habe vom Arbeitgeber kein Formular bekommen, aber der Unfall wurde als Arbeitsunfall anerkannt. Die Berufsgenossenschaft (BG) hat sich schon mit mir in Verbindung gesetzt.