folgender Sachverhalt:
Zu einer Art Betriebsbesichtigung mit Produktschulung haben wir uns zwischen 8 und 8:15 Uhr vor der Firma getroffen um pünktlich um 8:30 Uhr am Ziel zu sein.
Frage: Beginnt nun die Arbeitszeit um 8:30 Uhr oder bereits am Treffpunkt?
ganz sträng genommen um 08:00 Uhr! Wie ist aber die bertriebliche Regelung? Müssen z. B. Dienstreiseanträge ausgefüllt werden? Wenn ja, dann gilt die Zeit als Arbeitszeit die in diesem Diesntreiseantrag eingetragen worden ist.
im regelfall so, wie es aus der Einladung hervorgeht.
Ggf. mit dem Vorgesetzten abstimmen.
aber ich denke 15 minuten hin oder her, darauf kommt es nun nicht wirklich drauf an.
Hallo,
eigentlich ist es mir zu Blöd auf sowas zu antworten.
Aber nun denn.
Deine normale Arbeitszeit beginnt wegen mir um um 07.00 Uhr. Du bist aber schon um o6.45 Uhr da. Wann glaubst Du beginnt der AG die Arbeitszeit zu rechnen??
Bleib sauber.
folgender Sachverhalt:
Zu einer Art Betriebsbesichtigung mit Produktschulung haben
wir uns zwischen 8 und 8:15 Uhr vor der Firma getroffen um
pünktlich um 8:30 Uhr am Ziel zu sein.
Frage: Beginnt nun die Arbeitszeit um 8:30 Uhr oder bereits am
Treffpunkt?
Danke für die Antwort
Antwort:
Arbeitszeit beginnt immer dann, wenn der Arbeitgeber einen Zeitpunkt bestimmt ab wann ein Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen hat.
Beispiel: Der Chef in München sagt zu Erwin, morgen früh müssen Sie in Hamburg ihre Arbeit aufnehmen. Also müssen sie heute Abend mit dem Zug um 20.00 Uhr fahren. Wir treffen uns um 19.50 am Münchener Bahnhof Gleis 136. Erwin ist um 19.35 schon da, dann beginnt die zu bezahlende Arbeitszeit von Erwin, am Vorabend ab 19.50 Uhr. Und warum, weil Erwin ab diesem Zeitpunkt dem Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers unterlag und sich diesem nicht entziehen kann (ohne seinen Job zu verlieren). Und weil er ab diesem Zeitpunkt, in seiner persönlichen Freizeitgestaltung eingeschränkt wurde.
Das Beispiel klingt zwar sehr abstrakt, es zeigt aber, wenn es knallhart zugeht, dann ist dass, die knallharte Realität mit der sich ein Arbeitgeber auf der Anklagebank wieder finden könnte. Denn, Dienstweg/ Dienstfahrt, ist auch Arbeitszeit und Arbeitszeit ist immer Entgeltpflichtig!!
wenn dies der regelmäßige Arbeitsbereich/Platz ist, wo Sie ohnehin immer zur Arbeit gehen: Nein.
Ist dies jedoch ein anderer Ort, an den Sie nicht regelmäßig durch Ihre Arbeit hinfahren, dann gilt bereits die Wegstrecke bzw. Ihre Zeit 8.00-8.15 Uhr als „Arbeitszeit“.