Hi,
die Frage, was vor der Unterschrift steht, ist rein akademischer Natur; die entsprechenden Regelungen des HGB sind schon lange von der Realität überholt worden. Entscheidend ist, was derjenige für eine Vollmacht hat. Wenn der Kunde dem Braten nicht traut, kann er sich immer noch ein Unterschriftenverzeichnis geben lassen, aus dem hervorgeht, wer was mit wem zusammen unterschreiben darf.
Dann wäre da noch FAQ:1072
Gruß,
Christian,
der noch nie mit i.V. bzw. ppa. unterschrieb und trotzdem rechtswirksam vertrat.