Hallo,
ist es korrekt wenn der Arzt eine Rechnung (PKV) über ausführliche Beratung ausstellt, tatsächlich aber nur die Sprechstundenhilfe um die Ausstellung eines neuen Rezeptes gebeten wurde?
Danke und Gruß
Cora
Hallo,
ist es korrekt wenn der Arzt eine Rechnung (PKV) über ausführliche Beratung ausstellt, tatsächlich aber nur die Sprechstundenhilfe um die Ausstellung eines neuen Rezeptes gebeten wurde?
Danke und Gruß
Cora
ist es korrekt wenn der Arzt eine Rechnung (PKV) über
ausführliche Beratung ausstellt, tatsächlich aber nur die
Sprechstundenhilfe um die Ausstellung eines neuen Rezeptes gebeten wurde?
Nein, denn er stellt eine Leistung in Rechnung, die er nicht erbracht hat. Ich würde die Rechnung schriftlich monieren und um eine neue Rechnung bitten.
Ich (auch PKV versichert) zahle bei meinem Internisten für ein telefonisch angefordertes Rezept konstant 3,15 €. Sogar das Porto für das Verschicken des Rezeptes berechnet er nicht jedesmal.
Kann Nordlicht nur zustimmen.
Die korrekte GOÄ-Ziffer ist die 2 und nicht die 1, allerdings darf sonst nichts durchgeführt worden sein.
Grüße, Bernhard.
OK - danke Euch beiden.
Es ist in der Tat die 1 abgerechnet worden, obwohl das Rezept telefonisch angefordert worden ist und dann auch noch abgeholt werden musste… Grüße, Cora