Frage zu Aufbewahrungsfristen

Hallo,

mir ist bekannt, dass Rechnungen/Quittungen nach Ablauf von zwei vollen Kalenderjahren und Steuererklärungen nach 10 Jahren nach Erteilung problemlos in den Reißwolf gesteckt werden können.
Was mir nicht bekannt ist, wie lange man Dokumente wie Steuererklärungen, Kontoauszüge, Versicherungsschreiben, Abrechnungsbescheinigungen, Reisekostenabrechnungen, etc. aufbewahren muss, bevor man sie problemlos schreddern kann.
Wer kann die Sachlage aufklären?

Gruß
Axel

Hallo,

alles was steuerrechtlich relevant ist sollte solange aufgehoben werden, dass die Steuererklärungen der letzten 10 Jahre damit untermauert werden können.

Hintergrund: Bei einer Steuerprüfung kann das Finanzamt die letzten zehn Jahre überprüfen und ggf. nachfordern.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

mir ist bekannt, dass Rechnungen/Quittungen nach Ablauf von
zwei vollen Kalenderjahren und Steuererklärungen nach 10
Jahren nach Erteilung problemlos in den Reißwolf gesteckt
werden können.

Was mir nicht bekannt ist, wie lange man Dokumente wie

Kontoauszüge,

Wozu brauchst Du für z.B. Kontoauszüge eine „Anweisung“ für eine Aufbewahrungsfrist?
Hat man sie zur Unzeit weggeworfen, schädigt man im Fall der Fälle niemenden anderen als sich selbst.
Wer sollte einem da eine Anweisung geben?

Man kann froh sein, Kontoauszüge mehr als 20 Jahre aufbewahrt zu haben angesichts z.B. der „Jahrhundertverjährung“ zum 01.01.2012, sofern man gegen eine Bank u.a. wegen verschwiegener Kick- Backs vorgehen will.

Gruß:
Manni

Nachtrag:

Kontoauszüge werfe ich nie weg (mein Archiv geht bis 1984 zurück…).

Man kann nie wissen, ob man nicht doch auch nach mehr wie zehn Jahren z.B. die Rückzahlung einer Schuld oder den Kauf eines Gegenstandes noch belegen muss.

Und soviel Platz braucht das auch nicht.

Grüße
Lumpi

Man kann froh sein, Kontoauszüge mehr als 20 Jahre aufbewahrt
zu haben angesichts z.B. der „Jahrhundertverjährung“ zum
01.01.2012, sofern man gegen eine Bank u.a. wegen
verschwiegener Kick- Backs vorgehen will.

„Jahrhundertverjährung“
Das Thema ist irgendwie an mir vorbeigegangen.
Danke wieder was dazugelernt. :smile:

alles was steuerrechtlich relevant ist sollte solange aufgehoben
werden, dass die Steuererklärungen der letzten 10 Jahre damit
untermauert werden können.

Soweit so klar.
Alles was bei der Steuererklärung beiliegt Abrechnungsbescheinigung sowie Reisekostenbescheinigung = 10 Jahre aufheben.

Aber was ist mit mit der Renteninformation oder der Bescheinigung zu Sozialversicherung?
Gehören, die auch in die Kategorie „steuerrechtlich relevant“?

Kontoauszüge werfe ich nie weg (mein Archiv geht bis 1984
zurück…)…

Und soviel Platz braucht das auch nicht.

Platz ist relativ.
Für sich genommen ist jeder einzelne Posten nicht „viel“.
Alle zusammen benötigen bei mir für einen 10 Jahreszeitraum etwa 4 große Ordner (was ich als „Bürohasser“ als zu viel empfinde).
Dank meiner vielen Firmenreisen und ständiger Nachberechnungen für meinen Arbeitslohn benötige ich hierfür schon alleine mehr als einen großen Ordner.
Selbst die Bescheinigungen zur Sozialversicherung benötigen, dank der vielen Firmenübergänge, schon einen ganzen kleinen Ordner für 20 Jahre geleistete Arbeit an ein und dem selben Arbeitsplatz…

Gruß
Axel

Hallo,

Aber was ist mit mit der Renteninformation oder der
Bescheinigung zu Sozialversicherung?

interessanter Aspekt. Früher war man gut bedient, diese Meldungen für die Sozialversicherung bis zum Lebensende aufzubewahren um der Rentenversicherung gezahlte Beiträge nachweisen zu können.
Da die Rentenversicherung mittlerweile regelmäßige Abgleiche macht kann man sich das eigentlich sparen.

Ich für meinen Teil bin auch kein großer Freund von Akten, aber ich habe einen Karton im Keller in dem ich Dinge die ich zwar tendenziell nicht mehr brauche - aber die ich auch nicht wegwerfen will - aufbewahre.

Auf meinem Steuerordner steht hinten „Steuer 1998-2005“. Da weiß ich, dass ich das Zeug 2016 Schreddern kann.

Meine Schulzeugnisse aus der Grundschule brauche ich auch nicht mehr - aber ich würde sie nie wegwerfen…

Viele Grüße
Lumpi