Hallo Leute!
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das hier das richtige Brett ist. Allerdings denke ich mal, dass Leute die sich regelmaeßig ueber Auslandspolitik unterhalten da am ehesten Ahnung von haben.
Die Sache ist naemlich die - ich moechte Anfang November zu meinem Freund nach Schweden ziehen, also quasi den ersten handfesten Schritt in Richtung Auswanderung unternehmen. Nun hab ich allerdings einige (rein technische) Fragen rund um die Aufenthaltsgenehmigung.
Ich hatte naemlich schon eine Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen meines Austauschstudienjahres von September 2003 - Ende Juni 2004. Nun frage ich mich, wie ist das denn, wenn diese Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist? Darf man dann fuer eine bestimmte Zeit nicht mehr in das Land einreisen? Nicht mal zu Urlaubszwecken?
Ich bin natuerlich seit Juni schon oefters mal wieder in Schweden gewesen, um meinen Freund zu besuchen. Koennte mir das Probleme bereiten, wenn ich jetzt wieder einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stelle? Oder geradeheraus gesagt: War das illegal?
MfG
Annika
Hallo Annika,
das Auswärtige Amt hat auf seinen Internetseiten zu jedem Land, mit dem Deutschland diplomatische Beziehungen unterhält, Länderinformationen eingestellt. Ich gebe Dir hier mal den Link zu den FAQ bezüglich Einreisebestimmungen Schweden:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerse…
Viele Grüße
Jana
Hallo Jana!
Danke schon mal, aber leider hilft mir die Seite auch nicht wirklich weiter. Ich habe ja schon sämtliche mir bekannten Internetquellen bis zum Gehtnichtmehr durchforstet, aber überall steht nur, wie man grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Da steht nirgends, was denn ist, wenn die Aufenthaltsgenehmigung abläuft. Was mich eben interessiert ist, ob man dann theoretisch für eine gewisse Zeit „gesperrt“ ist, oder so. Kann aber nirgends Infos darüber finden…
MfG
Annika
Also Annika!
Na dann ruf doch einfach an. Hier zum Beispiel die Telefonnummer der deutschen Botschaft in Stockholm: 0046 8 6701500. Wenn Deine Angst zu groß ist (vor was auch immer), nenne einen anderen Namen und erbitte diese eigentlich doch recht allgemeingültige Auskunft. Die sind da bestimmt auch ganz freundlich zu Dir 
Viel Erfolg!
Jana
Hallo, hoffe das ich mich nicht irre. "enn du eine deutschen Pass hast kannst du doch auf unbestimmte Zeit in Schweden bleiben udn dort auch arbeiten.
Oder ist Schweden wieder aus der EU?
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