Frage zu Ausfüllen Behörde kleiner Waffenschein

Hallo zusammen,

ich habe seid Jahren eine kleine Signalwaffe bzw. Schreckschuss. Diese nehme ich Jedes Jahr zu Sylvester. Leider wird mit den Dingern viel Unfug getrieben und dadurch einen kleinen Waffenschrein benötige damit ich keine Strafe bezahlen wenn ich die Sylvester nehme und von der Polizei kontrolliert werde.

Deshalb fülle ich gerade den Antrag dazu aus.
Da steht folgendes. ( Vorname(n) Rufname unterstreichen.) Ich habe nur einen Vornamen der ist ja auch mein Rufname. Muss ich diesen dann auch unterstreichen oder nur wenn ich zwei Vornamen hätte.

Dann steht Geburtsort/-kreis/-staat. Mein Geburtsort ist Magdeburg aber Magdeburg ist doch eine Kreisfreie Stadt. Bei Staat kommt ja Deutschland hin. Müsste ich da jetzt das dann so schreiben unter Geburtsort (Magdeburg, Deutschland)und bei Kreis leer lassen.

Unter Adresse steht Wohnort und Keis. Mein Wohnort ist Magdeburg ist ja die Hauptstadt von Sachsen-Anhalt. Müsste ich unter Wohnort nur Magdeburg und bei Kreis leer lassen schreiben wäre das so richtig.

Ich habe schon mehre Anträge aus gefüllt aber die Frage nach kreis habe ich noch nie gehabt.
Wird das falsch oder Unvollständig ausgefüllt kommt der Antrag zurück. Ich habe schon versucht dort anzurufen aber das hat keinen Sinn.

Vielen Dank im Voraus.
Albert1

„Kreis“ lässt Du frei und Deinen Vornamen unterstreichst Du.

Dass Magdeburg eine kreisfreie Stadt ist, weiß jeder in Deutschland, der auf einem Amt beschäftigt ist.
Deinen Vornamen unterstreichst Du, damit Du selbst beruhigt bist. Normalerweise ist das Unsinn, wenn Du nur einen Namen hast.
Das wissen die auf dem Amt auch, denn die haben täglich damit zu tun.

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Hallo Cook1,

danke für deine Schnelle Antwort. Dann mache ich das so und kann den Antrag heute noch los schicken.

MFG
Abert1

Servus,

klar. Stell Dir nur mal vor, jemand heißt wie der Schauspieler Martin May. Wie soll man diesem Namen ansehen, welches der Vorname ist?

Und wie sieht das bei Xiaosu Yu oder Toma Viorel aus?

Schöne Grüße

MM

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Der kleine Waffenschein berechtigt zum Besitz und zum Führen einer Waffe, aber nicht zu deren Benutzung außerhalb der eigenen vier Wände bzw. eines eingefriedeten Grundstücks. Wenn Dich die Polizei an Silvester beim Abfeuern der Waffe erwischt, hilft Dir der kleine Waffenschein auch nicht weiter.

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Wobei noch klargestellt sein soll, dass nicht nur das Abfeuern verboten ist, sondern schon das Präsentieren. Erlaubt ist nur das verdeckte Führen einer den Regeln entsprechenden Waffe. Wer also damit in der Öffentlichkeit herumfuchtelt, bekommt also - wenn er erwischt wird - auch schon ein Problem.

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Oder erst bei Peter Gabriel!

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Das ist verboten:
https://internetwache.polizei.nrw/ich-moechte-etwas-beantragen/kleiner-waffenschein

Zitat:

Entgegen weitläufiger Meinung ist es ebenso verboten, damit an Silvester/Neujahr zu schießen – schon gar nicht mit pyrotechnischer Munition (oft im Lieferumfang befindliche Leuchtkugeln).

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Man kann dem Namen ansehen, dass es der Vorname ist, wenn er im Feld „Vorname(n)“
eingetragen ist!

@Rainer_Grassl
Total verlässlich; der Mensch macht ja keine Fehler; dann heisst der Müller halt mit Nachnamen „Hans“.

@Denker_a_D
oder bei Billy Joel …
Oder Holer Togni, oder Kim Jong Un (Moment, hat der überhaupt einen Waffenschein?!) …
Sry

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Woher weißt Du denn, dass es dieses Feld überhaupt gibt?

z.B. in Recklinghausen wirst Du es vergeblich suchen:

Weil es der Fragesteller so gepostet hat!

Ja, dann ist es natürlich ideal, wenn der Antragsteller das Antragsformular daraufhin prüft, wo er einen kleinen Beitrag zur Weltrevolution leisten kann, indem er die blöden Bürokraten ein wenig wach macht.

Umso wichtiger ist das, wenn der Antragsteller den Eindruck von besonderer persönlicher Zuverlässigkeit erwecken möchte, so wie das beim „Kleinen Waffenschein“ nützlich ist.

Schöne Grüße

MM
der immer noch und immer wieder darüber staunt, womit Leute ihre unwiederholbare Lebenszeit verplempern

Das hast du erfunden, so jemand gibt es gar nicht. :slight_smile:

Kleiner Waffenschein, wird natürlich auch nicht gern hergegeben von den Ämtern.
Man möchte berechtigterweise so wenig wie möglich Scheine und Waffen in Umlauf haben:

Zusätzlich solltest du Bedenken, alle 5 Jahre zu erneuern, mit Gebühr natürlich!
Führungszeugnis braucht es zur Antragseinreichung UND ein Schreiben, warum du den beantragst.
Da macht sich dann nicht sonderlich gut, eine Begründung wie oben: möchte an Silvester oder bei sonstwas mit der Technik xyz ein bisschen Stimmung machen.
Außerdem musste du eine Fachkunde nachweisen! Lehrgang etc.

Ich habe es für dienstliche Belange wegen Pyrotechnik im Fahrzeug (Airbags…).
Da war zumindest das Verfahren ähnlich komplex - daher meine 1. Sätze als Fazit!

Nur damit ich das richtig verstehe du möchtest einen kleinen Waffenschein beantragen um dann an Sylvester illegal mit Signalmunition herumzuballern.

Ich glaube die Mühe kannst du Dir sparen, da es absolut keinen Unterschied macht ob du mit oder ohne kleinen Waffenschein gegen ein halbes dutzend Gesetze verstößt. Verboten bleibt verboten.

Schreckschusswaffe an Silvester - Info (airweapon.de)

▷ Schreckschusswaffe an Silvester abfeuern - Was ist erlaubt? (zeitpuls.com)

Die haben sich wohl für das fehlende Feld geschämt und den letzten 10 Tagen das Formular klammheimlich ausgetauscht. Heute gibt es jedenfalls dort die Felder:
Name…
Geburtsname…
Vorname…
:slight_smile: