Frage zu Auslagenrechnung/durchlaufender Posten bei Mwst. 7 bzw. 19%

Hallo, Fachwelt.

Mir brummt der Schädel; vielleicht könnt Ihr helfen.
Für eine Benefizveranstaltung bekommen wir eine Spende, um davon u.a. Lebensmittel zu kaufen. Das Geld bekomme ich gegen Rechnung Rückerstattet. Aber wie muss meine Rechnung dann aussehen, wenn die von mir bezahlte Rechnung beide Mwst-Sätze enthält?

Die Bruttosumme sollte ja identisch sein; ich hab aber ein Unternehmen und müsste somit 19% Mwst abrechnen - oder??

Freue mich über Hinweise und Tipps!
Liebe Grüße
Vincent.

Spende? Rechnung? Rückerstattung?

Warum so kompliziert?
Den Einkauf weist du durch die Kaufquittung nach und gibst diese Quittungen ggf. einfach gegen Auslagenersatz weiter.

Der Spender erhält ggf. einfach eine „amtliche“ Spendenquittung wenn der Veranstalter hierfür austellungsberechtigt ist. Sonst ggf. einfach nur eine Quittung über den Spendenbetrag.

Da gibt es keine Steuer drauf.

…weil der Spender/Geldgeber eine Auslagenrechnung wünscht/braucht/haben möchte/muss.

Deshalb meine Frage.

Hallo,

Firma A kauft bei Händler H.
B bezahlt Firma A dafür.
Somit kann man entweder sagen, dass A nur im Auftrag und für Rechnung von B gekauft hat, das Weiterreichen der Quittung sollte dem B reichen.
Oder aber man geht von einem ganz normalen gewerblichen Weiterverkauf von Waren aus.
Dann stellt A dem B eine Rechnung aus, die natürlich für jede Position den passenden Steuersatz ausweist.
Umsatzsteuersätze würden sich ggf. ändern, wenn die Einkäufe als Nebenleistung einer Hauptleistung gelten würden, z.B. muss ich auf den Nettobetrag meiner Hotelkosten bei auswärtigen Montagen 19% aufschlagen, obwohl ich selber nur 7% bezahlt habe.

Im Prinzip bist du doch hier zum Lebensmittelhändler geworden, wenn auch ohne Gewinn.

Wer bekommt die Spende? Ein Verein? Ist dieser gemeinnützig?

Der Verein beauftragt dich als Firma mit dem Kauf der Ware? Oder nur deshalb, weil im Großhandel über dein Konto eingekauft wird? Dann müsstest du halt eine Rechnung analog zu der Rechnung des Großhandels an den Verein schreiben.

Der Verein bucht die Spende als Einnahme, ohne Mehrwertsteuer.

Achtung: Wenn es keinen Verein gibt. Kann sich eine Firma bilden, ohne dass Ihr es mitbekommt!

Wenn Ihr Umsatzsteuerpflichtig seit, kann die Umsatzsteuer des Einkaufs mit der Umsatzsteuer beim Verkauf verrechnen. Dürfte bekannt sein.

Servus,

wenn Du das mit aller Gewalt fakturieren musst (vermutlich hat der Kassenwart des Vereins irgendwas mit Kameralistik oder sonst öffentlichem Dienst zu tun), machst Du das wie immer:

Was dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, wird mit 7% fakturiert, und alles andere mit 19%. In der Anlage 2 zum UStG sind die Sachen, deren Umsätze mit 7% besteuert werden, aufgezählt.

Falls Du direkt bei Landwirten einkaufst, wirst Du eventuell rätselhafte Steuersätze auf deren Rechnungen sehen. Die kannst Du nicht 1:1 auf Deine Rechnung übernehmen, sondern musst halt nach Art der Waren entscheiden, ob 7 oder19%.

Achja, noch ganz wichtig am Rande: Seriöse Quellen zum Thema Umsatzsteuer findest Du nur, wenn Du diese auch Umsatzsteuer nennst. Mehrwertsteuer heißt sie in der Schweiz, das wird Dir wenig helfen, und sonst bloß in den Grundlagen auf EU-Ebene - die bringen Dich auch nicht weiter.

Schöne Grüße

MM