Hallo,
Stadt A macht eine öffentliche Ausschreibung.
Angebot der Firma X aus A = 100.300 €
Angebot der Firma Y aus der Nachbarstadt B = 99.800 €
Muss das im Absolutwert geringere Angebot genommen werden, oder wird die Gewerbesteuer des ortsansässigen Unternehmens mit berücksichtigt?
Danke und Gruß, Joe
Hallo Joe,
es gibt desweiteren noch den Grundsatz „bekannt und bewährt“
d.h. wenn X bereits mehrmals zur vollsten Zufriedenheit für die Gemeinde gewerkelt hat, hat die Gemeinde bei diesem im Verhältnis geringen Unterschiedsbetrag einen guten offizellen Grund Firma X zu wählen
(dass Firma X aus der Gemeinde kommt und der Chef evtl. sogar im Gemeinderat sitzt, ist offiziell unerheblich…)
grüsse
dragonkidd
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es gibt desweiteren noch den Grundsatz „bekannt und bewährt“
d.h. wenn X bereits mehrmals zur vollsten Zufriedenheit für
die Gemeinde gewerkelt hat, hat die Gemeinde bei diesem im
Verhältnis geringen Unterschiedsbetrag einen guten offizellen
Grund Firma X zu wählen
(dass Firma X aus der Gemeinde kommt und der Chef evtl. sogar
im Gemeinderat sitzt, ist offiziell unerheblich…)
Hallo dragonkidd,
das wusste ich.
Mich interessiert mein Beispiel identischer Angebote und der Preis mit und ohne Berechnung der sich daraus ergebenden zusätzlichen Steuereinnahmen.
Trotzdem danke und Gruß,
Joe
Servus Joe,
Ich schreibe hier aus Erfahrungen in Bayern. Andere (Bundes)Länder andere Sitten*ggg*
Grundsätzlich wird die Gewerbesteuer oder deren evtl. Einnahmen bei öffentlichen Ausschreibungen nicht berücksichtigt. Weiter sollte man unterscheiden zwischen kommunale und staatliche Vergaben. Die Kommune kann, wie ein anderer schon angedeutet hat vieles freier entscheiden. Beim Staat ist das streg geregelt. Bei der Kommune kann es schon mal vorkommen,
das der Gemeinderat Y zum x-ten mal einen Auftrag von der Gemeinde bekommt. Normalerweise werde solche Vergaben unter Ausschluß der Öffentlichkeit beschlossen. Hier wäre aber nach geltendem Recht gem. Gemeindeverordnung, der Unternehmer der auch Gemeinderat ist ausgeschlossen (wegen Befangenheit). Dieser Grundsatz wird aber häufig missachtet. Dem Wähler scherts nicht und der Gemeinderat Y sitzt eh nur wegen der Aufträge im Gremium.
Ich hoffe, ich konnte helfen…
Das Fischlein
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Hi!
Mich interessiert mein Beispiel identischer Angebote und der
Preis mit und ohne Berechnung der sich daraus ergebenden
zusätzlichen Steuereinnahmen.
Trotzdem danke und Gruß,
Joe
Gewerbesteuer wird m.W. doch nur erhoben, wenn das Unternehmen Gewinn ausweisen kann. Im genannten Beispiel wäre die Berücksichtigung der möglichen Gewerbesteuereinnahmen doch eine Spekulation des Auftraggebers auf das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmen.
Angenommen, der Auftrag wird wegen der Gewerbesteuer dem teureren Unternehmen zugestanden und dieses Unternehmen schreibt dann Verluste, dann ist die Kalkulation nicht aufgegangen und der Verantwortliche muss sich den Vorwurf gefallen lassen, unnötig Geld rausgeworfen zu haben.
Nur mal so als Randbemerkung.
Grüße
Heinrich
Angenommen, der Auftrag wird wegen der Gewerbesteuer dem
teureren Unternehmen zugestanden und dieses Unternehmen
schreibt dann Verluste, dann ist die Kalkulation nicht
aufgegangen und der Verantwortliche muss sich den Vorwurf
gefallen lassen, unnötig Geld rausgeworfen zu haben.
Hallo Heinrich,
danke, interessanter Einwand.
Gruß, Joe
und der Gemeinderat Y sitzt eh nur
wegen der Aufträge im Gremium.
Hallo Fischlein,
danke für die Antwort.
Aber an das von Dir unterstellte Motiv des Gemeinderates Y glaube ich allerdings nicht so pauschal.
Gruß, Joe
Hallo Joe,
klares Ergebnis: 1. Die möglichen Gewerbesteuereffekte werden nicht berücksichtigt.
2. Nach den vergaberechtlichen Bestimmungen muss der Zuschlag auf das wirtschaftlichste nicht auf das preisgünstigste Gebot erteilt werden. Wenn beide Gebote bis auf den Preis identisch sind, muss dem Bieter B der Zuschlag erteilt werden.
Gruß
Mivhael
Hallo,
Stadt A macht eine öffentliche Ausschreibung.
Angebot der Firma X aus A = 100.300 €
Angebot der Firma Y aus der Nachbarstadt B = 99.800 €
Muss das im Absolutwert geringere Angebot genommen werden,
oder wird die Gewerbesteuer des ortsansässigen Unternehmens
mit berücksichtigt?
Danke und Gruß,