Hallo,
wir verkaufen unser Auto bald. Ich hätte nun eine Frage: Der Käufer wohnt in einem anderen Zulassungsbezirk und holt das Auto selbst ab und fährt damit nach Hause. Wie muss ich das Fahrzeug ummelden, so dass ich keine Haftungsprobleme mehr habe? Ich benutze den Musterkaufvertrag vom ADAC, da seh ich das so, als ob man dem Käufer das Fahrzeug mit seinen eigenen Kennzeichen übergeben kann und nur die Versicherung und die Zulassungsstelle über den Verkauf informieren muss und mit dem Unterschreiben des Vertrages geht die Versicherung und das Haftungsrisiko auf den Käufer über. Stimmt das so oder habe ich da etwas missverstanden?
MfG
Michael
Hi!
wir verkaufen unser Auto bald. Ich hätte nun eine Frage: Der
Käufer wohnt in einem anderen Zulassungsbezirk und holt das
Auto selbst ab und fährt damit nach Hause. Wie muss ich das
Fahrzeug ummelden, so dass ich keine Haftungsprobleme mehr
habe? Ich benutze den Musterkaufvertrag vom ADAC, da seh ich
das so, als ob man dem Käufer das Fahrzeug mit seinen eigenen
Kennzeichen übergeben kann und nur die Versicherung und die
Zulassungsstelle über den Verkauf informieren muss und mit dem
Unterschreiben des Vertrages geht die Versicherung und das
Haftungsrisiko auf den Käufer über. Stimmt das so oder habe
ich da etwas missverstanden?
Das muss nicht so einfach sein.
Eigentlich gibt man ein Auto besser abgemeldet, also ohne Nummernschilder, an den Käufer. Dieser muss sich dann selbst um den Transport des Autos kümmern oder er kommt vorbei, bezahlt den vollen(!!!) Kaufpreis und Du gibst ihm die Papiere mit, so dass er den Wagen zu Hause zulassen und später abholen kann. Wenn Du Platz auf dem Privatgrundstück hast, um den Wagen ein paar Tage abgemeldet stehen zu lassen, wäre das ein faires Angebot an den Käufer.
Grüße,
Mathias
Hallo,
ja, das Problem ist, dass der Käufer an einem Freitag aus ca 700km Entfernung mit dem Flugzeug kommt. Wenn er kommt, ist die Zulassungsstelle hier schon nicht mehr geöffnet. Er nimmt das Fahrzeug dann gleich mit und fährt mit diesem am selben Abend zurück, das ist ja das Problem. Kann ich es ihm in diesem 'Fall mit den originalen Nummernschildern verkaufen und den ADAC Kaufvertag benutzen, in dem ja bekanntlich steht, dass der Käufer das Fahrzeug in einem gewissen Zeitraum ummelden muss? Ich würde dann Datum und Uhrzeit festhalten im Kaufvertrag und die entsprechenden Scheine an Versicherung und Zulassungsstelle schicken, aus denen hervorgeht, dass das Fahrzeug verkauft ist.
Hi!
ja, das Problem ist, dass der Käufer an einem Freitag aus ca
700km Entfernung mit dem Flugzeug kommt. Wenn er kommt, ist
die Zulassungsstelle hier schon nicht mehr geöffnet.
Die würde Euch auch nichts bringen. Du müsstest dort Dein Auto zuvor, wann auch immer, abmelden.
Er muss es dann bei seiner Zulassungsstelle wieder anmelden.
Er nimmt
das Fahrzeug dann gleich mit und fährt mit diesem am selben
Abend zurück, das ist ja das Problem. Kann ich es ihm in
diesem 'Fall mit den originalen Nummernschildern verkaufen und
den ADAC Kaufvertag benutzen, in dem ja bekanntlich steht,
dass der Käufer das Fahrzeug in einem gewissen Zeitraum
ummelden muss?
Klar. Du musst Dir auf alle Fälle seine Passnummer, Name und Adresse aus dem Pass notieren. Wenn er keinen deutschen Pass bzw. Wohnsitz in Deutschland hat, rate ich Dir kategorisch davon ab, den Wagen angemeldet zu übergeben.
Ich würde dann Datum und Uhrzeit festhalten im
Kaufvertrag und die entsprechenden Scheine an Versicherung und
Zulassungsstelle schicken, aus denen hervorgeht, dass das
Fahrzeug verkauft ist.
Das funktioniert normalerweise auch.
Nur manchmal gurken dann Ausländer monatelang mit der Zulassung des Verkäufers irgendwo auf der Welt herum und Du bekommst dann die Post, wenn er Mist baut. Zudem kann es passieren, dass man dann noch lange Steuern bezahlt.
Ich war da die letzten Male auch nciht so genau und prompt bin ich auf die Nase gefallen. Der Kerl wurde dann aber von der Zulassungsstelle über die Polizei gesucht und der Wagen stillgelegt. Glücklicherweise kannten wir seine deutsche Heimatstadt über das Kennzeichen seiner Lebensgefährtin, welche ihn zur Abholung begleitete. Kostete nur 1 Monat zusätzlich Steuern.
Grüße,
Mathias
Hallo,
Klar. Du musst Dir auf alle Fälle seine Passnummer, Name und
Adresse aus dem Pass notieren.
Gute Idee (sollte das nicht sowieso selbstverständlich sein?). Dann hat zumindest Dein Anwalt weniger zu tun, wenn sich der Käufer nicht an die Abmachung hält und das Fzg. gleich ummeldet.
Also zum x-ten Mal hier im Forum: NIEMALS EIN FZG. ANGEMELDET AN FREMDE ÜBERGEBEN!
Aber wo ist das Problem? Für solche Fälle gibt es Kurzzeitkennzeichen. Die holt er sich am Tag zuvor von seiner Zulassungsstelle und gut ist. Damit kann er mit dem abgemeldeten Fzg. eine Probefahrt machen und das Fzg. nach Hause überführen.
Beste Grüße
Guido
1 „Gefällt mir“