Das hängt von verschiedenen Faktoren (Unfallursache, Schadenshöhe, etc. ab). Ihre Bekannte sollte sich diesbezüglich direkt an den Kundenservice der DEVK (http://www.devk.de) wenden.
Das kann man so von Ferne nicht sicher sagen. Es kommt auf die konkreten Tarifbedingungen an.
Sie kann
a) in die Vertragsbedingungen schauen; da gibts eine Tabelle in der man das exakt ablesen kann
oder
b) die DEVK anrufen und fragen.
Wenn sie die aktuellen Tarif der DEVK KFZ-Versicherung hat, wird sie laut aktuellen Bedingungen in der Vollkasko von Klasse 25 (da endet die Rabattstaffel) in die Klasse 23 bei 30% zurückgestuft, dies macht sich dann im Beitrag nicht bemerkbar. Sollte der Vertrag aber schon einen älteren Tarif beinhalten, könne es ggf. anders aussehen. Im Zweifelsfall würde ich ihr raten, bei der DEVK in der KFZ-Fachabteilung anzurufen, ihre Vertragsnummer anzugeben, und die Rückstufung bei einem Schadenfall zu erfragen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte.
Bei Einstufung in die Schadenfreiheits(SF-)klasse 25 (Beitragssatz 30 Prozent) gilt der Rabattretter. Danach erfolgt bei einem Schaden zwar eine Rückstufung, jedoch bleibt der Beitragssatz von 30 Prozent erhalten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Verträge, die nach dem Tarif K-Aktiv abgeschlossen wurden. Hierzu gilt der Rabattretter nicht.
Rabattschutz
Wurde der Rabattschutz mit der DEVK vereinbart, bleibt bei einem belastenden Schaden in der Kfz-Haftpflicht und/oder Vollkasko die erreichte SF-Klasse im folgenden Kalenderjahr erhalten. Jeder weitere Schaden im gleichen Kalenderjahr führt zur Rückstufung. Der Rabattschutz gilt auch für einen zweiten in einem folgenden Kalenderjahr in der Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko anfallenden Schaden und entfällt anschließend.
Am besten direkt bei der DEVK anfragen, da die genau wissen welche SF Klasse Ihre Freundin hat. Die Bedinungen weichen hier leider zu sehr ab, so dass eine pauschale Antwort nicht möglich ist.
genau wird dies nur die DEVK sagen könne, da die Herabstufung abhängig ist von dem entsprechenden Tarif.
Wahrscheinlich ist eine Einstufung in 35 oder 40%, je
nachdem, in welcher Schadenfreiheitsklasse sich die Bekannte befindet. Vielleicht ist in dem Tarif sogar
ein sogenannter „Rabattretter“ enthalten, und die %e
ändern sich gar nicht.
Hallo,
entscheidet sind nicht die Prozente sondern die Schadenfreiheitsklasse (SF od. SFR - steht auf jeder Beitragsrechnung). Wenn Ihre Bekannte 27 Jahre unfallfrei gefahren ist, wäre sie dann in der SFR 27.
Da jeder Versicherer die Rückstufung individuell regeln kann muss man in die Bedingungen schauen, dort ist die Rabattstaffel hinterlegt.
Bei den meisten Versicherern gibt es einen sog. Rabattretter, dass bedeutet das man ab der SFR 25 zwar zurückgestuft wird, aber nur sehr gering (meistens 2 od. 3 Stufen)und dies keine Änderung am Preis ausmacht.
Aber wie gesagt, genaueres sagen die Bedingungen, denn Billigtarife können auch einen solchen Rabattretter ausschließen.