wenn man Bafög beantragt muss man sein Einkommen (falls man eins hat und sein Vermögen angeben)
Wenn man z.B. ein Sparzins hat, d.h. das ist ein Konto was man von der Geburt an angelegt hat bzw. von den Eltern angelegt wurde, sich dort nach der Zeit ein Betrag von 7000 Euro gebildet hat. Auf dieses „Konto“ hat man erst Zugriff mit 18, also man kann sich entscheiden ob man das Geld nimm oder es weiter anlegt.
Zählt dies auch schon als Vermögen ?
Diese Frage konnten die mir vom Amt auch nicht konkret beantworten.
Bin auch kein Experte, aber ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen.
Meines Wissens nach werten die alles als Vermögen, was du auf irgendeinem Konto hast. Denen ist egal, ob man da rankommt oder nicht. So weit denkt die Bürokratie leider nicht.
So war es zumindest bei mir.
(Laut Amt könnte man ja…THEORETISCH…mit seiner Bank vereinbaren, das Geld schon vor Ablauf der Frist auszulösen. Ob du damit Verluste machst, ist denen auch egal.)
Das ist ja eigentlich doof. Weil der Betrag ist über 5.200.
Das ist ja auch kein Geld was man inerhalb paar Tagen bekommt. Ist ja über Jahre angespartes Geld fast 18 Jahre und im Endeffekt ist das ja nicht viel Geld wenn man sich ein Auto kauft etc.
Ich werde das mal mit dem Bafög Rechner später ausrechnen, was der dazu sagt.
Vielleicht weiß jemand anderes mehr von euch.
Ich denke auch, dass es als Vermögen gesehen wird.
es zählt als Vermögen, sobald man es eben irgendwie auslösen kann, wie schon geschrieben. Allein wirklich festgeschriebenes Geld ist ausgenommen, jedoch findet man dies eigentlich wirklich selten.
Da bleibt nur die Möglichkeit, das Geld auszugeben, um z.B. eine Wohnung einzurichten, oder eben zum Leben zu nutzen und dann unter den 5,2k Bafög beantragen.