Frage zu Bafög/Nebenjob/Kindergeld

Hallo.
Habe da mal eine Frage:
Gehe hier In Koblenz auf das Kolleg um das Abitur nachzuholen. Dort bekommt jeder Schüler elternunabhängiges und „geschennktes“ Bafög, das nicht zurückgezahlt werden muss. Der Bfägsatz bei eigener Wohnung beträgt 507€, die ich auch bekomme. Nun gehe ich seit ca. 3 Monaten einem Nebenjob nach und dachte bis Ende letzter Woche, dass ich dort aufgrund des Freibetrags, der ja mom. bei ca. 7680€ liegt, nicht mehr als ca. 130€ verdienen kann, da mir bzw. meinen Eltern sonst das Kindergeld gestrichen würde.

Nun aber meine Frage bzw. mein Zweifel.
Wie wird dieser Freibetrag en detail ausgerechnet?
Wenn ich die 507€ Bafög und das Kindergeld (154€) aufs Jahr hochrechne, komme ich ja schon über den Freibetrag. Heißt das, dass ich gar nicht mehr nebenbei arbeiten gehen darf?? Bin seit einem Gespräch mit einem Studenten letzte Woche total verunsichert, da er mir sagte, das Bafög würde in der Berechnung des Freibetrags und somit für die Weiterzahlung des Kindergeldes keine Rolle spielen. Laut seiner Aussage darf man zusätzlich zum Baföghöchstsatz noch ca. 350€ verdienen. Sehr verwirrend, das alles. Ich hoffe Ihr könnt da etwas Licht in mein dunkel bringen, da ich ja unter Umständen sofort aufhören müsste zu jobben, bzw. viel mehr arbeiten gehen könnte als ich das im Moment tue. Hab auch schon versucht mich im Internet mit Hilfe von google.de schlau zu machen, leider ohne Erfolg. Da ich den Ämtern diesbezüglich ehrlich gesagt nicht 100%ig vertraue, seit ihr also quasi meine letzte Hoffnung.

Vielen vielen Dank schonmal Im Voraus!!

Schöne Grüße aus Koblenz,
Mario

Hallo Mario,

schau mal hier: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php
weiter unten ist eine sehr übersichtliche Tabelle mit den Einkommengrenzen. Zudem gibt es auf der Seite auch die passenden Gesetze.
Weiterhin findet man dort auch noch ein Forum, welches mit dem Admin Oli recht kompetent ist.

Gruß
Tato

hey…
vielen dank schonmal.
sieht ja sehr umfassend aus…
muss ich direkt mal in die favoriten hinzufügen.

thx!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi,

die einkünfte & bezüge dürfen nicht den grenzbetrag übersteigen,

einkünfte = nebenjobs - werbungskosten
bezüge = bafög-zuschuss (hier scheinbar komplett, da kein darlehensanteil) - kosten pauschale

kindergeld ist KEINS von beiden.

die werbungskostenpauschale ist 920 EUR
die kostenpauschale für die bezüge ist 180 EUR

nun ist es reine addition und subtraktion…

gruss vom

showbee

in welchem gesetz sind diese ganzen sachen eig geregelt?
habt ihr da viell die paragraphen griffbereit?
würde mir das gerne ausdrucken, hab nämlic nagst dass die vom bafög bzw kindergeldamt mir nachher doch an den karren fahren…

und gilt diese kostenpauschale von 180e auch fürs elternunabhängige bafög, welches nicht zurückgezahlt werden muss?

wenn das hier wirklich alles stimmt, geb ich euch hier allen, die ihr mir geantwortet habt, einen aus.
könnte ja dann sooo viel mehr arbeiten gehen
müsstet halt nur nach koblenz kommen, hehe

:wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi,

zum nachlesen: § 32 EStG (Einkommensteuergesetz) http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__32.html

und zum weiter schmökern: Dienstanweisung zum Familienleistungsausgleich
http://www.bff-online.de/kige/Einzelweisungen/ (seite wird gerade bearbeitet)

gruss vom

showbee

Hallo.
Habe da mal eine Frage:

Schöne Grüße aus Koblenz,
Mario

Hi,

Viel zum Thema findest Du hier: http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm

Gruß JoKu

und zum weiter schmökern: Dienstanweisung zum
Familienleistungsausgleich
http://www.bff-online.de/kige/Einzelweisungen/

hier der neue Link:
http://www.bzst.de/kige/Einzelweisungen/WeisungSozia…
sehr lesenswert. :smile:)

gruss JoKu