Mittlerweile dürfte bekannt sein, dass jemand, der Vollzeit arbeitet und nebenbei einen 400;Euro Job macht, davon 200;Euro abgezogen werden, also genau die Hälfte, geht in die Rentenkasse oder egal wo hin, jedenfalls wird es als Steuer abgezogen.
Nun folgende Frage: Darf ein Student, der Bafög-Empfänger ist und nebenbei diesen 400;Euro Job ausübt, die 400;Euro komplett behalten weil er Student ist oder muss er auch die Hälfte von den 400;Euro abgeben? Wer kennt sich da aus???
Mittlerweile dürfte bekannt sein, dass jemand, der Vollzeit
arbeitet und nebenbei einen 400;Euro Job macht, davon 200;Euro
abgezogen werden, also genau die Hälfte
Hallo, wer sagt das und woher hast du dieses Wissen? Wo kann ich das nachlesen? Das ist gänzlicher Blödsinn. Denn der 400 Euro Job ist Sozialabgabenfrei für den AN der AG zahlt eine Pauschale für den AN. Das einzige was zu beachten ist meine ich die Anzahl der Stunden.
Gruß Sunny
Bei einem Minijob kommt es auf die Stunden an? Nö! Man kann eine Stunde arbeiten oder 800 Stunden (gibt es so viele in einem Monat?).
Hiho,
(gibt es so viele in einem Monat?)
Ja, im Dezember. Die Feiertage zählen doppelt, und der Quasi-Feiertag Silvester auch noch mal mit 8 Stunden extra. Dann passt das.
Schöne Grüße
MM
zählen feiertage und silvester wirklich doppelt?
Steuerklasse 6 gemeint?
Mittlerweile dürfte bekannt sein, dass jemand, der Vollzeit
arbeitet und nebenbei einen 400;Euro Job macht, davon 200;Euro
abgezogen werden, also genau die Hälfte, geht in die
Rentenkasse oder egal wo hin, jedenfalls wird es als Steuer
abgezogen.
Hmm. Pauschale Einkommensteuer ab der 2. Lohnsteuerkarte. Wird aber beim Lohnsteuerjahresausgleich verrechnet. D.h. die effektive Besteuerung ist deutlich geringerl
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerklassen#Lohnsteue…
Nun folgende Frage: Darf ein Student, der Bafög-Empfänger ist
und nebenbei diesen 400;Euro Job ausübt, die 400;Euro komplett
behalten weil er Student ist oder muss er auch die Hälfte von
den 400;Euro abgeben? Wer kennt sich da aus???
Auf der 1. oder weiteren Lohnsteuerkarten?
Gruß
Stefan
Nicht wirklich. Für Feiertage gibt es Zuschläge. Manchmal bis zu 100%. Und somit zählen die Feiertage doppelt 
wie meinst du das???
2 Steuerkarten?
So etwas habe ich noch nie gehört.
ist das nicht illegal?
Seit wann darf eine Person 2 Steuerkarten haben,
wie ist das nur möglich?
Etwa eine für deutschland und eine für Lichtenstein?
nicht steuerklasse 6 sondern die teuerste steuerklasse, nämlich die singlesteuerklasse 1 mit den meisten und größten abzügen ist gemeint, die für unverheiratete und kinderlose, denen gehts steuermäßig doch am meisten an den Kragen.
aber als bafög-empfänger braucht jemand doch keine steuerkarte zu benutzen oder muss er diese dem AG trotzdemm vorzeigen auch wenn es sich nur um einen 400;euro Job handelt?
Illegal - Ikearegal
Moin
wie meinst du das???
2 Steuerkarten?
So etwas habe ich noch nie gehört.
=> aber heute dann zum ersten mal
ist das nicht illegal?
=> nö!
Seit wann darf eine Person 2 Steuerkarten haben,
wie ist das nur möglich?
=> in dem man von der zuständigen gemeinde zwei steuerkarten ausgehändigt bekommt
Etwa eine für deutschland und eine für Lichtenstein?
=> nö, nur für deutschland
nicht steuerklasse 6 sondern die teuerste steuerklasse,
nämlich die singlesteuerklasse 1 mit den meisten und größten
abzügen ist gemeint, die für unverheiratete und kinderlose,
denen gehts steuermäßig doch am meisten an den Kragen.
=> nee, steuerklasse 6 ist die teuerste…
aber als bafög-empfänger braucht jemand doch keine steuerkarte
zu benutzen oder muss er diese dem AG trotzdemm vorzeigen auch
wenn es sich nur um einen 400;euro Job handelt?
=> dem steuerrecht ist es völlig egal, ob jemand bafög oder sonst was bezieht.
=> was isses denn nun: minijob oder job auf steuerkarte?
vielleicht erklärst du uns nochmal, was genau du wissen willst.
ich versteh nur noch Bahnhof.
Die Frage, die eine antwort verlangt, lautet:
ein bafögempfäger (student), der vollzeit mit uni beschäftigt ist, darf also 400 euro job haben und diese 400 euro steuerfrei behalten?
benötigt er trotzdem eine steuerkarte?
was für einen grund gibt jemand dem finanzamt an wieso er zwei steuerkarten haben will ?
wenn jemand zwei lohnsteuerpflichtige jobs gleichzeitig hat, dann benötigt derjenige auch zwei lohnsteuerkarten.
=>sind also zwei antworten, die hier verlangt werden. wenn es ein minijob im klassischen sinne ist, dann bekommt der student 400 euro brutto wie netto. und er benötigt keine steuerkarte.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Gar keinen
was für einen grund gibt jemand dem finanzamt an wieso er zwei
steuerkarten haben will ?
-
Das Finanzamt stellt keine Lohnsteuerkarten aus, das machen die zuständigen Stellen der örtlichen Gemeinde
-
Interessiert die das auch nicht. Arbeiten ist nicht verboten, mehr arbeiten auch nicht.
Gruß
Stefan
wenn jemand zwei lohnsteuerpflichtige jobs gleichzeitig hat,
dann benötigt derjenige auch zwei lohnsteuerkarten.
Und wenn es noch ein 3. Job wird, dann braucht man halt 3 Lohnsteuerkarten. Alles schon mal gehabt.
Tja, manche dienen eben mehreren Herren.
Gruß
Stefan
wenn jemand seine steuerkarte verloren hat, kriegt er eine ersatzsteuerkarte, die kostet allerdings 5;euro. wenn jemand nun mehrere jobs hat und mehrere steuerkarten benötigt, zahlt er dann für die weiteren steuerkarten auch jeweils immer 5 euro.
das war finanzamt keine steuerkarten ausstellt sondern irgendeine ausstellende behörde, ist mir bekannt,da das für mich alles der gleiche brei ist, bezeichne ich diese leute aber auch als finanzamt.
Student
Hi,
Mittlerweile dürfte bekannt sein,
du frägst zum deutschen Steuerrecht??
dass jemand, der Vollzeit
arbeitet und nebenbei einen 400;Euro Job macht,
400 Euro Job = Minijob
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1__AN/Nod…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1 AN/Node.html? nnn=true)
Wenn es kein Minijob ist, ist es ein zweites Lohnverhältnis und dazu braucht man eine Lohnsteuerkarte. Diese hat die Steuerklasse VI.
davon 200;Euro
abgezogen werden, also genau die Hälfte, geht in die
Rentenkasse oder egal wo hin, jedenfalls wird es als Steuer
abgezogen.
Minijobs werden netto =brutto ausgezahlt. Bei einem zweiten Lohnverhältnis werden Steuern und Sozialversicherung abgezogen.
Nun folgende Frage: Darf ein Student, der Bafög-Empfänger ist
Bafög ist steuerlich ohne Auswirkung
und nebenbei diesen 400;Euro Job ausübt, die 400;Euro komplett
behalten weil er Student ist oder muss er auch die Hälfte von
den 400;Euro abgeben?
Für Studenten existiert kein separates Steuerrecht in Deutschland. Entweder ist es ein Minijob oder ein zweites Lohnverhältnis. Die Folgen gelten für alle Steuerbürger.
Schöne Grüße
C.
Danke!
danke für eure Antworten.