Frage zu Bafög

Hallo
Ich hab mal gehört,das es eine Klausel gibt
wonach man beantragtes Bafög nicht mehr zurückzahlen muß?
Weiß jemand was darüber?
Gruß Heidi

Hallo
Ich hab mal gehört,das es eine Klausel gibt
wonach man beantragtes Bafög nicht mehr zurückzahlen muß?
Weiß jemand was darüber?

Das ist beim „Schüler-FaFög“ der Fall.

Hallo
Fällt eine Fachhochschule darunter?
Gruß Heidi

Hallo
Fällt eine Fachhochschule darunter?

Nein.

Ansonsten bekommt man „Rabatt“, wenn man:

  • Alles auf einmal zurückzahlt
  • Besonders gute Leistungen hatte oder besonders früh fertig war
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Außerdem ist die Hälfte doch eh subventioniert und das ganze schönes, bililges Geld…:smile:

Hallo

Ich hab mal gehört,das es eine Klausel gibt
wonach man beantragtes Bafög nicht mehr zurückzahlen muß?

Beantragtes Bafög? ‚Beantragt‘ heißt ja nicht ‚erhalten‘…?! Villeicht ist es so zu verstehen…

Hi

Bafög für Studenten (also auch FH) ist 50% Darlehen 50% Subventinierung.

Von diesen 50% muss man weniger zurückzahlen wenn:

  • Man zu den Besten des Jahrgangs gehört
  • besonders schnell fertig ist
  • man Tilgungszahlungen leistet

Außerdem, wenn man viel Bafög empfängst, müssen nur 10.000 € zurückgezahlt werden. Wenn du also viel Bafög bekommst (über 400€) könntest du quasi komplett subventioniert den Master studieren.

lg
Kate

Die Tilungszahlung entspricht aber 50% der Summe der ausstehenden Summe.
Sprich 10k - 50% = 5k -> aufeinmal!

Hi

Hi du,

Außerdem, wenn man viel Bafög empfängst, müssen nur 10.000 €
zurückgezahlt werden. Wenn du also viel Bafög bekommst (über
400€) könntest du quasi komplett subventioniert den Master
studieren.

Erster Satz richtig, aber der Schluss, den du im zweiten Satz ziehst, ist nicht richtig.
Die maximal zurückzuzahlende Summe beim BAföG liegt bei 10.000 Euro. Sollte also jemand z.B. 25.000 Euro BAföG während seines Studiums erhalten haben, müsste er eigentlich 50 Prozent, also 12.500 Euro, zurückzahlen. Aufgrund der Verschuldungsobergrenze sind aber nur 10.000 zurückzubezahlen. Dies aber auf jeden Fall (Ausnahme: Nichterreichen einer Verdienstmindestgrenze und anderes). Eine (wenn auch nur Quasi-) Komplettsubventionierung gibt es nicht.

lg
Kate

Grüße
Sarah

Hallo
Kann mir jemand sagen ob beim Bafög beantragen erspartes, oder ein eigenes Sparbuch angerechnet werden?
Gruß Heidi