Hallo liebe Wissenden,
ich habe heute mal eine Frage zum Beamtenrecht (Bayern). Angenommen, eine Beamtin möchte ihre Elternzeit vorzeitig beenden, um die eintretenden Mutterschutzfristen für den sich ankündigen Nachwuchs in Anspruch zu nehmen.
Der Dienstherr stellt sich jedoch quer, verweist auf das bestehende deutsche Recht und weigert sich, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2007 umzusetzen.
Wie ist die Vorgehensweise, wenn man hiergegen rechtlich vorgehen will. Kann die Beamtin gegen die Ablehnung des Dienstherrn sofort vor dem Verwaltungsgericht klagen oder gibt es hier so etwas wie ein Widerspruchsverfahren?
Herzlichen Dank für eure Hilfe!
Grüße
Florian