Frage zu befristetem Arbeitsvertrag + Elterngeld

Hallo,

Ich arbeite derzeit an einer Hochschule und mein Arbeitsertrag ist noch bis Ende Mai 2012 gültig. Meine Frau ist jetzt in der 5. Woche schwanger und der Termin ist der 3. Juli, so dass ich, noch ca. 11 Monate arbeite, wenn das Kind da ist.

Meine Frage ist jetzt auf das Elterngeld bezogen:

Ich weiß, dass sich ein befristeter Arbeitsvertrag durch Elternzeit nicht verlängert und da meine Frau im Moment nur gelegentlich auf Honorarbasis arbeitet, wird sie zunächst zu Hause bleiben. Die Frage ist jetzt, ob es sich für mich ebenfalls lohnt, Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Geplant ist derzeit, es ab Juni 2012 zu nutzen, so dass ich noch 3 Monate (Juni, Juli, August) 60% meines Gehaltes weiterbekomme und wir die vollen 14 Monate Elterngeld bekommen.

Folgende konkreten Fragen habe ich jetzt:

  1. Wie lange vorher muss ich festlegen, dass ich die Elternzeit im besagten Zeitraum nutzen möchte? Wenn mein Vertrag nämlich verlängert wird, möchte ich ungern an meine vorherige Entscheidung „gebunden“ sein.
  2. Gibt es vielleicht noch bessere Möglichkeiten, als die, die ich aufgeführt habe? Sprich: Eine idealere Verteilung des Elterngeldes?
  3. Sehe ich vielleicht etwas mit den Monaten falsch? Wenn das Kind im Juli kommt dann ist doch Juni der 12. Monat und August der 14., richtig?

Danke schonmal und bis bald,
Jezzmin

Hallo Jezzmin,

sorry, aber mit dieser Frage binich total überfordert. Mit Finanz- und Formularkram hab ich’s nicht so…;(
Aber hier im Forum gibt’s genug Experten dafür, die dir sicher weiterhelfen können. Tut mir leid, dass ich nicht helfen kann.
Euch alles Gute wünscht

Anja

Hallo -

also Elterngeld ist ein sehr komplexer Bereich und ich würde Dir empfehlen, einen echten Fachmann in der realen Welt aufzusuchen und auch mal mit einem Steuerberater oder Steuerhilfeverein zu sprechen.

Denn was sich anfangs ganz toll anhört, kann finanziell auch nach hinten losgehen. Zwar zahlt man auf das Elterngeld keine Steuern, es wird aber angerechnet. Das kann im Ernstfall heißen, dass man die 12 oder 14 Monate schönes Geld kriegt, aber im nächsten Jahr mit den Steuern oder Rückzahlungen wieder Geld abgegeben darf. Ist so eine schöne Schummelgeschichte unseres Staates.

Zu überlegen wäre noch, ob

  1. Ihr das Elterngeld für die doppelte Zeit in Anspruch nehmt (1/2 Betrag auf 24 Monate)

  2. es in Deiner Situation „schlau“ ist in Elternzeit zu gehen, denn aus einem befristeten Arbeitsverhältnis kann ja immer auch eine weitere Befristung/Entfristung hervorgehen. Leider sind viel Chefs aber noch nicht so weit, dass sie Die die Elternzeit bei so einer Entscheidung unbedingt als „Plus“ anrechnen…

Du musst mal googlen - ich weiß, dass es zum Thema Elterngeld ein entsprechendes Expertenforum gibt (och glaube sogar über die offizielle Bundestagsseite?)… sogar mit Hotline, wenn ich mich recht entsinne.

Viel Erfolg!

Nene

Geplant ist

derzeit, es ab Juni 2012 zu nutzen, so dass ich noch 3 Monate
(Juni, Juli, August) 60% meines Gehaltes weiterbekomme und wir
die vollen 14 Monate Elterngeld bekommen.

Achtung, Elterngeld wird in Lebensmonaten gezahlt, also bei einer Geburt am 3. dann immer 3.-2.

  1. Wie lange vorher muss ich festlegen, dass ich die
    Elternzeit im besagten Zeitraum nutzen möchte? Wenn mein
    Vertrag nämlich verlängert wird, möchte ich ungern an meine
    vorherige Entscheidung „gebunden“ sein.

Elternzeit kann ohne Vertrag gar nicht genommen werden und ist auch keine Voraussetzung fürs Elterngeld.
Bei der Entscheidung fürs Elterngeld kann man sich einmal während der ersten 14 Lebensmonate umentscheiden
ohne Begründung, mit gehts dann auch noch mal.

  1. Gibt es vielleicht noch bessere Möglichkeiten, als die, die
    ich aufgeführt habe? Sprich: Eine idealere Verteilung des
    Elterngeldes?

Evtl. ist eine VAriante Elterngeld gleichzeitig zu beziehen oder mit bis zu 30h/Woche weiter zu arbeiten und dabei Elterngeld zu beziehen auch möglich!

  1. Sehe ich vielleicht etwas mit den Monaten falsch? Wenn das
    Kind im Juli kommt dann ist doch Juni der 12. Monat und August
    der 14., richtig?

Wenn das Kind am 3. Juli kommt, dann ist 3.Juni bis 2. Juli der 12. Lebensmonat und 3. August bis 2. September der 14. LM.

Hallo und herzlichen Glückwusch zur Schwangerschaft deiner Frau!

Beim Elterngeld übernimmt die Krankenkasse die ersten zwei Monate, d.h. vom Staat bekommt man „nur“ 10 Monate Leistungen. Das Mutterschaftsgeld wird quasi als Elterngeld gerechnet. Wenn theoretisch das Kind am 1. Juli zur Welt käme,hätte deine Frau Anspruch auf Elterngeld bis zum 31. Juni des Folgejahres.
Ob du den 13. und 14. Monat in Anspruch nehmen willst, musst du schon im Antrag angeben. Dieser kann aber auch bis zu drei Monate anschließend berechnet werden, also drei Monate nach der Geburt abgegeben werden. Das Elterngeld wird dann rückwirkend gezahlt, bzw. Mutterschaftsgeld bekommt man ja eh automatisch zwei Monate lang. Nur in Sonderfällen wird der Antrag geändert. Aber bis Oktober solltest du ja wissen, wie es mit der Verlängerung aussieht.
Nebenbei hat deine Frau auch die Möglichkeit, sich das Elterngeld auf zwei Jahre zu teilen, also zwei Monate Mutterschaftsgeld und noch 20 Monate Elterngeld. Deine Elternzeit kannst du auch da hinten an hängen.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen, und in der SS geht alles gut!

LG Sabine

Hallo Jezzmin,
konnte leider nicht früher antworten. Hier noch ein paar Infos:
Elterngeld ist „Lohnersatz“ und wird nur in Höhe von 300€ gezahlt, wenn kein laufender Arbeitsvertrag vorliegt. Sie sollten daher Eltenzeit während des laufenden Arbeitsvertrages nehmen wenn Sie die 67% Lohnausfall beanspruchen möchten.
Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn möglichst schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Sie haben dann auch den vollen Kündigungsschutz.
Bzgl. der Monate ist es so: der 12. Monat endet am 2. Juli 2012, der 14. Monat endet am 2. August 2012 (sofern Ihr Kleines pünktlich ist… :smile:
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen.
Alles Gute, S.