Frau X bekam gestern einen Brief von einer Bank, dass sie die Begünstigte einer Hinterlassenschaft von der kinderlosen Schwester ihrer Großmutter, die vor über einem Jahr gestorben ist, sei.
Bei der Hinterlassenschaft handelt es sich um ein noch aktives Girokonto mit geringem Guthaben.
Nun die Frage, wenn Frau X, wie von der Bank aufgefordert, dieses Girokonto auflöst, und das Geld an ihr Konto überweisen läßt, ist Frau X dann soetwas wie eine Erbin?
Es gibt noch andere Verwandte die der Verstorbenen verwandtschaftlich näher stehen, z.B. die Großmutter von Frau X oder die Mutter. Keiner bekam einen Erbschein,niemand hat einen beantragt.
Wenn Frau X nun soetwas wie eine Erbin sein sollte, erbt sie dann nur dieses Guthaben des Girokontos oder auch evtl. Schulden, die vielleicht noch irgendwo offen stehen?
Keiner weiß etwas über die finanzielle Lage der Verstorbenen, und Frau X hab einfach Bedenken, das Geld des Girokontos anzunehmen, wenn sie nicht weiß, ob sie dadurch zur Erbin, mit allem Dazugehörigem, wird.
Frau X bekam gestern einen Brief von einer Bank, dass sie die
Begünstigte einer Hinterlassenschaft von der kinderlosen
Schwester ihrer Großmutter, die vor über einem Jahr gestorben
ist, sei.
Bei der Hinterlassenschaft handelt es sich um ein noch aktives
Girokonto mit geringem Guthaben.
Nun die Frage, wenn Frau X, wie von der Bank aufgefordert,
dieses Girokonto auflöst, und das Geld an ihr Konto überweisen
läßt, ist Frau X dann soetwas wie eine Erbin?
Nein, nur begünstigt, das Guthaben zu erhalten. Es wird damit keine Erbe angetreten.
Es gibt noch andere Verwandte die der Verstorbenen
verwandtschaftlich näher stehen, z.B. die Großmutter von Frau
X oder die Mutter. Keiner bekam einen Erbschein,niemand hat
einen beantragt.
Ob weitere Verwandte ist unerheblich, die Verstorbene hat verfügt, dass Person X das Guthaben erhalten soll.
Es ist gleichzusetzen mit einer Begünstigung in einer Lebensversicherung; da wird vereinbart, wenn A stirbt, erhält B das Geld und auch das hat nichts mit dem Erben zu tun.
zunächst einmal sagt die Mitteilung einer Bank überhaupt nichts darüber aus, ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass Frau X dieses Geld überhaupt zusteht. Insoweit wäre da erst einmal nachzufragen, wie die darauf kommen/in der Familie zu klären, wer da ggf. sonst schon auf das Thema von wem angesprochen wurde, und was man über das Erbe weiß, wenn die Familienverhältnisse ordentlich sind.
Es kann durchaus sein, dass die Bank sich einfach den ersten besten gegriffen hat, der geeignet erschien. Es kann aber eben auch sein, dass bei der Bank tatsächlich irgendeine Verfügung vorliegt, wonach konkret Frau X dieses Geld zustehen soll, …
Es wäre aber durchaus ärgerlich, auf diesem Weg Geld anzunehmen, was einem ggf. nicht zusteht, und einen ansonsten bestehenden Familienfrieden dadurch zu gefährden (abgesehen davon, dass man das Geld dann natürlich wieder raus rücken müsste).
Frau X bekam gestern einen Brief von einer Bank, dass sie die
Begünstigte einer Hinterlassenschaft von der kinderlosen
Schwester ihrer Großmutter, die vor über einem Jahr gestorben
ist, sei.
Bei der Hinterlassenschaft handelt es sich um ein noch aktives
Girokonto mit geringem Guthaben.
Es ist gleichzusetzen mit einer Begünstigung in einer Lebensversicherung; da wird vereinbart, wenn A stirbt, erhält
B das Geld und auch das hat nichts mit dem Erben zu tun.
Dies ist falsch, von Sparkonten und Bankguthaben kann man als Erbe
das Pflichtteil anfordern.