Frage zu beiträge der HWK-nachforderungen

Guten Tag,
habe ein problem mit der HWK,bin seit 1989 selbstständig als Küchenmonteur und zahle meine beiträge lt.bescheide,jetzt vorderten sie einkommensbescheide von 2002-2009 an die ihnen mein steuerberater zukommen lies.habe darauf hin jetzt eine nachzahlung von 3.600,- € am hals,können die so etwas einfach machen oder kann ich wiederspruch einlegen.

Hallo,

sicher kannst Du Widerspruch einlegen. Ansonsten zu
wenig Sachverhalt um wirklich einen Tipp geben zu
können.

Gruß

W.

Guten Tag,
habe ein problem mit der HWK,bin seit 1989

selbstständig als

Küchenmonteur und zahle meine beiträge

lt.bescheide,jetzt

vorderten sie einkommensbescheide von 2002-2009 an die

ihnen

mein steuerberater zukommen lies.habe darauf hin jetzt

eine

nachzahlung von 3.600,- € am hals,können die so etwas

einfach

machen oder kann ich wiederspruch einlegen.

Danke das du helfen willst,mich würde gerne als erstes wissen wie lange rückwirkend sie die nachzahlungen einfordern können.

können die so etwas einfach

machen oder kann ich wiederspruch einlegen.

Eine Möglichkeit der Nachforderung besteht leider falls vorher die Berechnungen auf falschen Grundlagen stattgefunden habe. Ein Einspruch müsste in jedem Fall möglich sein. Was sagt denn die HWK als Begründung für die Nachzahlung? Wenn man nicht drum rum kommt, kann man höchstens um eine Ratenzahlung bitten. Hatte dieses Problem selber (zum Glück) noch nicht.

Gruß Sebastian, Informationstechnikermeister