Hallo, mal folgender Fall:
Nehmen wir mal an, jemandem wird gekündigt weil das Mietshaus einem Neubau weichen soll. Die Person zieht am 31.05.2006 aus. Das haus wird im September 2006 abgerissen, der Mieter zieht woanders ein.
Diese Person zieht im Juli 2007 erneut um, und teilt dem alten Vermieter die neue Anschrift nicht mit, weil vergessen. Der alte VM hatte aber ja über 12 Monate eine aktuelle Anschrift, deswegen hat sich die fiktive Person nichts dabei gedacht. Ummeldung erfolgt umgehend, wie auch zuvor.
Im September 2008 erhält die Person von der wir hier ausgehen einen Brief ins gerade frisch bezogene neue Haus (natürlich auch korrekt Umgemeldet). Auf dem Umschlag scheint die alte Adresse (die erste nach der besagten Kündigung) durch einen neuen Adressaufkleber. Inhalt des Briefes sei eine recht kurzgefasste Zahlungsaufforderung bzgl der Betriebskostenabrechnung 2006. Datiert ist der Brief mit Juli 2008 und setzt eine Zahlungsfrist die bis zum eintreffen des Briefes längst abgelaufen ist. nehmen wir an der Brief kam also an die Wohnungsgenossenschaft zurück, die Adresse wurde scheinbar beim Meldeamt erfragt und der Brief wurde unverändert fast 2 Monate später erneut an die richtige Adresse gesendet.
Die Person von der wir ausgehen kann das Schreiben nicht zuordnen und antwortet mit Einspruch, da es bereits 2008 ist und die Person nie eine Abrechnung erhalten hat.
Die Antwort würde so folgen: Eine Kopie der Abrechnung und der Hinweis, dass die Abrechnung am 10.12.2007 erstellt (!!!) wurde, also auch Fristgemäß ist. Auch der Breifkopf der Abrechnungskopie würde 10.12.2007 anzeigen.
Würde man sich diese Rechnung die wir uns vorstellen genauer ansehen, wäre der Abrechnungzeitraum mit 1.1.2006- 31.12.2006 angegeben. In der Rechnung selbst, wird aber nur mit 18 h (Halbmonaten) abgerechnet, wovon dem Mieter den wir uns vorstellen 10 h angerechnet werden. Logisch nur 9 Monate Abrechnungszeitraum, denn -wir erinnern uns- das Haus wurde im September 2006 abgerissen.
Nun meine Fragen zu diesem Fall:
Die Abrechnung muss dem Mieter ja 12 Monate nach Enden des Abrechnungszeitraumes zugehen. Da der Abrechnungszeitraum ja laut Rechnung nur 9 Monate beträgt, also bereits Ende September 2006 enden würde, müsse die Abrechnung dem Mieter doch bis September 2007 zugegangen sein? Also wäre die Abrechnung, wenn Mitte Dezember 2007 erst erstellt, nicht mehr fristgemäß?
Dazu kommt die Frage der Adresse. Es wird ja argumentiert der Briefkopf mit dem Datum, wann die Rechnung erstellt wurde würde genügen. Das sagt ja aber nichts über das Versanddatum oder irgendeine Zustellung aus, oder?
Der Brief der angeblich im Dez. 2007 raus gegangen wäre, wurde dem Mieter von dem wir hier ausgehen nachweislich nie zugestellt da lange verzogen und umgemeldet -ob er an die Wohngenossenschaft zurück gesendet wurde und dort keine Beachtung fand bis zum Juli 08 oder ob er beim Zusteller verschwunden ist, weiß man ja nicht. Der Mieter oder nur ein Namensschild oder sowas war de fakto dort nicht mehr zu finden, lange nach dem Auszug .
Lediglich die erste (!) Zahlungserinnerung verfasst im Juni 2008 erreicht den Mieter an neuer Adresse. Eine gültige Adresse lag 12 Monate lang vor. Wäre es verschulden des Mieters, wenn der Brief nicht zugestellt wurde? Eine aktuelle Adresse kann ja jederzeit beim Meldeamt erfragt werden. Dazu kommt, dass erst fast 8 Monate nach angeblicher Rechnungsstellung ein erneuter Kontaktversuch seitens des Vermieters unternommen werden würde.
Welche Seite hat Recht?
Gut Nacht!