Frage zu betriebsratswahlen

Hallo.
Frage: Herr Müller arbeitet seit 11 Jahren in einem großen Betrieb.(Fa.xy).Ist jedoch nicht bei diesem Betrieb angestellt,sondern bei einem Subunternehmer,der für die Firma xy tätig ist.Herr Müller ist ausschließlich für diese Firma xy tätig.
Hat er bei einer Betriebsratwahl bei Fa.xy ein Wahlrecht?
Für eine Beantwortung bedanke ich mich.
Olli

Hallo,

§ 7 Betriebsverfassungsgesetz: Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer eines Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.

Gruß
Nita

Hallo,

die Antwort ist so falsch, da nirgends von Zeitarbeit die Rede war. Subunternehmer sind in aller Regel keine Verleiher, sondern bringen ihr eigenes Führungspersonal mit und arbeiten auf Werkvertragsbasis oder Dienstvertragsbasis. Deren AN sind nicht wahlberechtigt.

VG
EK

Hallo

die Antwort ist so falsch, da nirgends von Zeitarbeit die Rede
war.

Daraus schließe ich, dass es bei Arbeitnehmern, die von einer Zeitarbeitsfirma entliehen werden möglich ist.

Dann wäre interessant zu wissen, wie es denn dann mit dem Kündigungsschutz geregelt ist.
Was ist, wenn das Unternehme den Vertrag mit der Leiharbeitsfirma kündigt? Muss es dann den Leiharbeiter fest einstellen, weil er ein Betriebsratsmitglied ist und einen besonderen Kündigungsschutz hat?

Gruß Luise

Nur aktives Wahlrecht
Hi!

Muss es dann den Leiharbeiter fest
einstellen, weil er ein Betriebsratsmitglied ist und einen
besonderen Kündigungsschutz hat?

Das kann nicht vorkommen, da überlassene Arbeitnehmer zwar wählen dürfen, nicht aber gewählt werden.

Ein § weiter steht nämlich
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören

VG
Guido

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