Frage zu BKK-Versicherung

hi,

weiss jemand wobei es sich um die 10% der nicht gesetzlich geregelten leistungen handelt?

Gruß

Hallo,
ja, da geht es z.B. um solche Sachen wie Akupunktur oder
Neugeborenen-Screening oder Haushaltshilfe oder unterschiedliche
Handhabung der Badekur-Bewilligung, also solche Sachen, die
entweder durch Satzung regelbar sind oder den sogenannten
„Gummi-§§“ zuzurechnen sind.
Es sind aber keinbe 10% sondern m:e nach max. 3% .

Gruss

Günter