folgende Frage an Euch:
Wenn man zum Beispiel einen BTM-Eintrag erworben der ja bei der Deutschen Polizei dann hinterlegt ist im Computer, möchte ich gerne wissen ob ausländische Behörden auf so Informationen zugriff haben.
Kann die Belgische Polizei jetzt z. B. einen Bayerischen Eintrag ansehen oder auf diese Informationen zufreifen?!
Des Weiteren möchte ich gerne wissen wie lange denn so ein „Vergehen“ im Normalfall gespeichert wird in Deutschland.
falls es darum gehen sollte eine Fahrerlaubnis im Ausland zu erwerben, sollte man bedenken das es da einige Stolperfallen gibt.
Angefangen bei der 185 Tageregel, nach welcher der Erwerberber dort 185 Tage sein Wohnsitz sprich Lebensmittelpunkt haben muss.
Zum anderen, kann in D immer noch eine MPU verlangt werden wenn die Eignung angezweifelt wird. Dann kann die Nutzung des Führerschein in D untersagt werden.