Hallo,
aber wiso muss ich für insolventen mitbezahlen?
hier mal ein Auszug aus einem fiktiven oder vielleicht realen Verwalterschreiben:
„[…] Trotz intensiver Bemühungen, die rückständigen Wohngelder einzutreiben, beträgt der Wohngeldrückstand per 10.08.08 € 65.538,15. In diesen Rückständen sind u.a. die Wohnungen der ET O[…] mit € 8.408,72 und D[…] (2 Wohnungen) mit zusammen € 6.303,79 enthalten. Beide Wohnungen wurden vor Jahren versteigert. Mit Einnahmen aus diesen Wohnungen ist nicht mehr zu rechnen. Dies ist auch der Grund, die rückständigen Wohngelder für diese Wohnungen im Rechnungsjahr 2008 auszubuchen. Dies würde bedeuten, dass wir den Betrag von insgesamt € 14.712,51 nicht Jahr für Jahr vortragen müssten. Die tatsächlichen Rückstände würden sich somit um diese € 14.712,51 reduzieren. Aus diesem Grund bitten wir diesen TOP auf der ET-Versammlung zu unterstützen. […]“
Soll heißen, auf den 14.712,51 Euro bleibt jeder zahlende Miteigentümer mit seinem Anteil sitzen. Logisch, dass der Rest auf 65.538,15 Euro auch irgendwann ausgebucht wird.
Wer ist denn insolvent wenn man noch ein Haus besitzt?
Das sind Leute, die sich mit ihrer Finanzierung übernommen haben und weder die Bankraten noch das Hausgeld bezahlen können. Dann kommt es irgendwann zur Zwangsversteigerung. Soll heißen, die zahlungsunfähigen Miteigentümer sind zwar irgendwann weg, auf den Hausgeldschulden bleibt die Gemeinschaft aber trotzdem sitzen, weil der Versteigerungserlös regelmäßig noch nicht mal für die Bankschulden reicht.
und welche Anwalts und Gerichtkosten da bekommt man ja Angst!?
Vielleicht muss die Gemeinschaft gegen säumige Miteigentümer klagen, vielleicht überzieht ein Miteigentümer die Gemeinschaft mit Klagen, vielleicht braucht der Verwalter Rechtsberatung, warum auch immer …
Ich will dir ja keine Angst machen, sondern bloß darlegen, warum es nicht möglich ist, das Hausgeld zu schätzen, ohne die Wohnanlage zu kennen.
Deshalb sollte man, nachdem man seine Wohnung gefunden hat, immer die Abrechnungen und Beschlusssammlungen der letzten Jahre prüfen oder prüfen lassen. Bei der Prüfung fallen solche Sachen auf.
(Hilft natürlich nix, wenn die Anlage, als man die Wohnung gekauft hat, noch in gutem Zustand war und erst später heruntergekommen ist.)
Gruß