ich versuche noch auf den letzten Drücker meine Freibeträge einzurichten. Das für Ehepaare ein Wert von bis zu 1602 EUR gilt, ist mir bewusst.
Ich habe vor einigen Jahren einen Bausparvertrag mit einem Freistellungsauftrag eingerichtet. Wird dieser Freistellungsauftrag erst „fällig“, wenn es zur Zinsauszahlung kommt, oder zählt der jedes Jahr?
ich versuche noch auf den letzten Drücker meine Freibeträge
einzurichten. Das für Ehepaare ein Wert von bis zu 1602 EUR
gilt, ist mir bewusst.
Ich habe vor einigen Jahren einen Bausparvertrag mit einem
Freistellungsauftrag eingerichtet. Wird dieser
Freistellungsauftrag erst „fällig“, wenn es zur Zinsauszahlung
kommt, oder zählt der jedes Jahr?
Hallo Schröti,
also ich bin aus dem Thema Bausparen ein wenig raus und traue dieser Branche so ziemlich jeden Unfug zu, aber grundsätzlich sollten Zinsen jährlich gutgeschrieben werden. Sonst gäbe es keinen Zinseszinseffekt und das wäre dann mal wieder die berühmte „Krönung“… .
Natürlich kann es sein, dass z.B. bei Nicht-in-Anspruchnahme des Darlehens eine Art Bonus, als Schmerzensgeld für die schlechte Rendite, bezahlt wird.
Diese wird steuerlich bei Zufluss relevant, also verbraucht sie auch dann den Freistellungsauftrag.
also die Zinsen werden immer am 31.12 gutgeschrieben und das jährlich. Aber wie Money-Schorsch bereits gesagt hat, gibt es bei Darlehensverzicht oft einen Zinsbonus, der zum Laufzeitende gutgeschrieben wird. Und da geht es oft um keine kleinen Summen. Also dort aufpassen.
Aber wenn du deinen Bausparberater anrufst, der kann dir die Summen genau sagen.
Gruß vom Spiagei
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