Frage zu den Heitzkosten einer Wohnung, bei einer zu 98 % geheizter Wohnung über einen offenen Kamin

Hi, wer kann helfen habe eine Frage zum Heizen der Wohnung.
Habe einen offenen Kamin in der Mietwohnung und Heize zu 98 % über den Kamin die Wohnung.
Was bedeutet bei der Abrechnung Grundkosten bei 105,98 m² Nutzfläche x 1,2051672 € je m² Nutzfläche  (Betrag 127,72 €)
tatsächlicher Verbrauch (Verbrauchskosten) 12,60³ x 87314286 € = 7,70 €
Gesamte Berechnung sind 135,42 €.
Frage, für was sind die 127,72 € tatsächlich?

Hallo!

was sind das bloß für Zahlenfragmente ?

Ob man die offenbar vorh. „normale“ Heizung benutzt oder nicht, es fallen Allgemeinkosten dafür an,die üblich zu 30-50% nach Wohnfläche abgerechnet werden.
Das ist z.B. Strom f. Heizung und Wartungskosten.

mfG
duck313

@
Habe einen offenen Kamin in der Mietwohnung und Heize zu 98 % über den Kamin die Wohnung. 
Schön wenn es ordentlich kuschelig in der Bude ist , denn du heizt so auch die
" Messröhrchen oder andere Geräte auf wenn es um das Verdunstungsprinzip geht auf.
Auch hier entsteht dann ein " Verbrauch " .

Deine Zahlen sind auf dem Papier der Heizkostenrechnung ???
Nach zwei Kommatas wird auf oder abgerundet .

Grundkosten sind die kosten die immer berechnet werden, egal ob du viel oder gar nicht die heizung benutzt.
Warmwasser kostet auch Energie.
Die restlichen Heizkosten rechnen sich dann je nach Verbrauch dazu.
Das es bei dir NUR 7,70€  sein sollen halte ich für ein Gerücht.
Die Messmethode der Berechnung wäre einmal interessant zu wissen.

12,60³ x 87314286 €  = 7,70€  ???

ergibt bei mir leider 1100160003,6 was auch immer tz tz

Aktueller Gaspreis
Der ist zwar in Kubikmetern (m3) angegeben wird aber in KWH berechnet

Dazu eine Umrechnung
http://www.kwh-preis.de/gas/gasverbrauch_umrechnen
oder
http://www.ratgeber.org/62-wieviel-kwh-entspricht-ei…

so sind 12,6 m3 Gas = 130,41 Kwh
a 5 Cent wären das dann 652,05
was letztendlich nun 6,52 € entsprächen.
Das für ein ganzes Jahr ??

Bin mal so frei und verlinke eine Musterabrechnung

http://www.heizspiegel.de/richtig-heizen/heizkostena…

Hallo,auch ich habe so meine Probleme der Rechnung zu folgen.Irgendwie scheinen die Kommas (un)willkürlich gestreut…Aber grundsätzlich gilt eine Grundgebühr für die Bereitstellung der Heizanlage. (Ob die nun genutzt wird oder nicht. (z.B. 98% heizen via Kamin…)Die Anlage kostet nunmal grundsätzlich Strom und Wartung. Die müssen alle mitbezahlen. Auch wenn die Anlage nicht (oder nur ganz wenig) gebraucht wird.

Hallo

Bei der Heizkostenabrechnung hat der Vermieter zwingend die Vorschriften der Heizkostenverordnung zu beachten - demnach müssen die zuvor ermittelten Gesamtkosten der Beheizung wieder aufgeteilt werden um sie sodann zu
zu mind. 30/max 50 % als Grundkosten nach anteiliger Wohnfläche, und
zu mind. 50/max. 70% als Verbrauchskosten nach ermitteltem Verbrauch
auf die jweiligen Nutzer umzulegen.

Warum das der Gesetzgeber aus Gründen der Gerechtigkeit für erforderlich hält, kann nur er selbst ausführlich beantworten. Der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass alleine durch die Bereitstellung von Heizwärme und deren Verteilung an die Abnahmestellen (Heizkörper) ein Großteil von Kosten schon völlig unabhängig von einem tatsächlichen Verbrauch entsteht (z.B. Bereitstellungsverluste, Rohrverteilungsverluste, Schornsteinfeger, Wartung, Umwälzpumpen, Grundkosten des Gasversorgers etc.)

Da der Vermieter jederzeit die Wärmeabname ermöglichen muss (Heizpflicht des Vermieters), gibt es weder für den Vermieter noch für den Mieter wiederum auch keine Möglichkeit diese Grundkosten zu vermeiden.

Gruß Rudi