ein Arbeitnehmer A möchte gerne eine Gehaltserhöhung und macht seinem Arbeitgeber G den Vorschlag, doch einen Dienstwagen anzubieten, der nach der sog. „1% Regelung“ zum Einkommen gerechnet würde.
Der Arbeitgeber rät jedoch davon ab, weil die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zusätzlich mit 0,30 EUR/km als geldwerter Vorteil zu versteuern wäre. Da die Gefahr besteht, dass A länger als 120 Tage an einem recht weit entfernten Ort eingesetzt würde, wäre das ein recht teures Vergnügen.
Nun ist A ratlos, weil er irgendwo gelesen hat, dass diese Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mit zusätzlich maximal 0,03% des Bruttoneupreises zusätzlich zu den 1% berechnet würden, im Gegenzug dann aber auch die 0,30 EUR/km Entfernungspauschale angerechnet werden könnten. D.h. bei einem 30.000 EUR Fahrzeug währen maximal 90,- EUR/Monat zusätzliches Einkommen zu versteuern, bei einer Entfernung von 100 km gleichzeitig aber 30,- EUR Entfernungspauschale anrechenbar?
Hat G etwas verwechselt oder hat A was falsch verstanden? Wo könnte A das denn mal ganz genau nachlesen?
bei einem Wagen im Wert von 30.000,- kommen auf das zu versteuernde Bruttoarbeitsgeld 1 % des Listenpreises drauf, also € 300,00. Weiter kommen hinzu 0,03 % x Listenpreis (also € 30.000,00) x Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte. Arbeitsstätte ist dort, wo der Arbeitsort, also der Firmensitz ist. Wenn A mit dem Fahrzeug viel unterwegs ist für die Firma, also anderorts eingesetzt ist, dann kommt evtl. eine Pauschalierung in Betracht, bei welcher der Arbeitgeber dann einen Großteil der Entfernungspauschale trägt. Für nähere Infos kannman aber jederzeit das Finanzamt belästigen…
bei einem Wagen im Wert von 30.000,- kommen auf das zu
versteuernde Bruttoarbeitsgeld 1 % des Listenpreises drauf,
also € 300,00. Weiter kommen hinzu 0,03 % x Listenpreis (also
€ 30.000,00) x Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte. Arbeitsstätte
ist dort, wo der Arbeitsort, also der Firmensitz ist.
Verstehe ich das Richtig: A wohnt 100km von der Arbeitsstätte entfernt. Er muss dann die 1% des Listenpreises, also die 300 EUR zusätzlich versteuern. So weit so gut. Jetzt kommen aber
0,03% * 30000,- = 90,- EUR * 100 km = 9000,- EUR/Monat hinzu? Das soll doch wohl hoffentlich ein schlechter Witz sein, oder? Da kann sich A ja gleich selbst ein Auto kaufen und ist schon nach einem Jahr billiger dabei.
bei einem Wagen im Wert von 30.000,- kommen auf das zu
versteuernde Bruttoarbeitsgeld 1 % des Listenpreises drauf,
also € 300,00. Weiter kommen hinzu 0,03 % x Listenpreis (also
€ 30.000,00) x Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte. Arbeitsstätte
ist dort, wo der Arbeitsort, also der Firmensitz ist.
Verstehe ich das Richtig: A wohnt 100km von der Arbeitsstätte
entfernt. Er muss dann die 1% des Listenpreises, also die 300
EUR zusätzlich versteuern. So weit so gut. Jetzt kommen aber
ne, 900,00 - rechne mal nach - langt aber auch, oder ?
ggfs. kann der AG die fahrten whg.-AS mit 15% pauschalversteuern - wird dann gegengerechnet mit (20 fahrten x 0,30 € x 100 km) 600,00 € pro monat - daraus resultiert dann ein geldwerter zu versteuerneder vorteil in höhe von insgesamt ca. 600,00 € im monat für den arbeitnehmer…
Das soll doch wohl hoffentlich ein schlechter Witz sein, oder?
Da kann sich A ja gleich selbst ein Auto kaufen und ist schon
nach einem Jahr billiger dabei.