Artikel wird als Neu und OVP angeboten (Ein Handy. Artikel wird gekauft und der Artikel kommt zugeklebt in der OVP beim Empfänger an. OVP kann nicht mehr benutzt werden (Handy sollte aber in der OVP als Weihnachtsgeschenk verschenkt werden, Verkäufer wurde darauf aber NICHT hingewiesen), im Angebot stand auch nicht das es extra verpackt wird ect p.p. Käufer will nun vom Verkäufer eine ‚angemessene Regelung‘ des Missverständnis da er ja mehr für das Handy geboten hat wegen der OVP.
Ist der Verkäufer nun dazu verpflichtet Geld zurück zuzahlen ?
Hi, na ja, d. Verkäufer konnte ja nicht riechen, dass d. OVP eine sooo große Rolle spielt. Und wenn sie schon eine sooo große Rolle spielt, auf welche „angemessene Regelung“ soll sich d. Verkäufer denn da einlassen?
Das Anliegen des Käufers ist m.E. unseriös u. läuft lediglich auf eine Preisdrückerei hinaus obwohl d. Ware neu ist u. der Beschreibung d. Verkäufers entsprach.
MfG ramses90
der Käufer hat wohl keine Chance nur wegen der beschädigten OVP einen Anspruch geltend zu machen, trotzdem ist der Versand in einer nicht umverpackten OVP meiner Meinung nach bedenklich.
So ist die OVP zum Beispiel nicht unbedingt für den Einzeltransport geeignet, siehe hier: http://www.dhl.de/de/paket/geschaeftskunden/verpacku… Daher würde ich die Funktion bis hin ins letzte Detail prüfen. Ich hatte jetzt den Fall, bei dem ein Artikel in eindeutig nicht geeigneter OVP versandt wurde und das Paket nicht nur zerdetscht war, sondern auch noch klimperte (was es nicht sollte).
Nebenbei ist sicherlich das Diebstahlrisiko größer als in einer Umverpackung.
Das Anliegen des Käufers ist m.E. unseriös u. läuft lediglich
auf eine Preisdrückerei hinaus obwohl d. Ware neu ist u. der
Beschreibung d. Verkäufers entsprach.
Das kommt darauf an, was vereinbart ist. Wenn im Angebot nur „Neu und OVP“ gestanden hat ohne irgendeinen einschränkenden Zusatz und ohne erhellende Abbildung, dann kann man sich ohne weiteres auf den Standpunkt stellen, dass sie Sache so sein muß, wie sie beim Hersteller das Werk verläßt bzw. aus dem Laden kommt, will heißen jungfräulich in mit Folie verschweißter Originalverpackung. Ist die Sache das nicht, ist sie mangelhaft mit allem, was da so dranhängt. Dann kann man sich allenfalls noch die Frage stellen, ob einzelne Mängelrechte womöglich ausgeschlossen sind, weil sie nicht zumutbar sind bzw. der Mangel nur unerheblich ist. Zumindest eine Minderung dürfte aber dennoch drin sein - und das ist dann auch absolut nicht unseriös.
zumal man keinen Karton suchen muss, der manchmal schwer aufzutreiben oder einfach sehr teuer ist (das wollen die Käufer ja auch nicht mitbezahlen). Es gibt auch Packpapier, das wickelt man drum und gut ist. Das kostet auch nicht die Welt, so dass man das nicht in die Versandkosten einrechnen muss.
Und alle sind zufrieden!
Hi
nun, OVPs sind meist nicht zum Versand geeeignet. Aber wenn es eine Stabile ist, liesse ich mir eine in Packpapier eingeschlagene gefallen. Die meisten dieser Vögel kleben den Paketschein einfach drauf und ab in die Post.
your PITA