Frage zu Ebay-Versteigerung

A ist Antiquitätenhändler und bietet desöfteren wertvolle Gemälde (die auch gute Preise erzielen) bei Ebay an. B wird auf ein anscheinend wertvolles Bild aufmerksam, welches bisher noch keinen Bieter gefunden hat, und bietet für 1 Euro (Startpreis) mit. Da sich bis zum Ende der Auktion kein Mitbieter findet, geht das Bild für 1 Euro an B. B überweist die 1 Euro zusätzlich der Transportgebühren (Versendung als PAKET). Nachdem einige Zeit ins Land gegangen ist und die Ware bei B noch nicht angekommen ist, fragt B bei A nach, ob er die Ware schon verschickt hätte. A sagt darauf, er habe die Ware als PÄCKCHEN verschickt, wobei die Sendung wohl bei der Post untergegangen sei. Er sei aber gerne bereit, den bezahlten Preis + die überwiesenen Transportkosten wieder auf das Konto des B zurückzuüberweisen.

Was passiert, wenn

a) B dem A die Kontonummer gibt und A das Geld zurücküberweist?

b) B sich weigert, dass A das Geld zurücküberweist?

c) (hypothetisch!) B nach einiger Zeit sieht, dass A dasselbe Gemälde wieder bei Ebay eingestellt hat?

c) (hypothetisch!) B nach einiger Zeit sieht, dass A dasselbe
Gemälde wieder bei Ebay eingestellt hat?

Sofern bis dahin die Nummer mit der Zurücküberweisung noch nicht stattgefunden hat: B sollte schleunigst zum Anwalt gehen und diesen im Wege der einstweiligen Verfügung den A auf Herausgabe des Bildes in Anspruch nehmen lassen.
Durch den ersten „Zuschlag“ ist ein Vertrag zustandegekommen, der B zur Zahlung (die erfolgt ist) und A zur Übereignung des Bildes verpflichtet. Da es sich in der Schilderung wohl um ein Original handelt, daß es nur einmal gibt, kann es sich auch bei dem jetzt eingestellten Bild ja auch nur um das ursprüngliche handeln.

Ciao, Wotan

Hallo (B? *zwinker*)

Transportgebühren (Versendung als PAKET).
er habe die Ware als PÄCKCHEN verschickt

Wenn lt. Versteigerung die Versendung als Paket angeboten und auch von A bezahlt wurde, halte ich es für einen Vertragsbruch, da die Ware falsch verschickt wurde.
Meiner Meinung nach kann B von A ein identisches Bild verlangen, wenn der Versandfehler bei A liegt.

wobei die Sendung wohl bei der Post untergegangen sei.

LOL - ohne B etwas unterstellen zu wollen - das sagt fast jeder.
Hört sich für mich eher nach „Pech gehabt, du bekommst das Bild nicht“ an. Hab es nämlich gar nicht verschickt.

Er sei aber gerne bereit, den bezahlten Preis + die überwiesenen
Transportkosten wieder auf das Konto des B zurückzuüberweisen.

Schuldeingeständnis? Warum will er den Preis erstatten? Muss er doch gar nicht. Ist doch lt. Ebay-Auktionen meist so, dass das Versandrisiko bei Päckchen beim Empfänger liegt. Wenn falsch verschickt -> s.o.

Was passiert, wenn

a) B dem A die Kontonummer gibt und A das Geld
zurücküberweist?

Dann treten in meinen Augen beide vom Kaufvertrag zurück.

b) B sich weigert, dass A das Geld zurücküberweist?

Bleibt B in meinen Augen dann im Recht, wenn ein versicherter Versand vereinbart war. Wurde hingegen jedoch ein unversicherter Versand vereinbart, hat B Pech gehabt.

c) (hypothetisch!) B nach einiger Zeit sieht, dass A dasselbe
Gemälde wieder bei Ebay eingestellt hat?

Dann würde ich (je nachdem ob ersthaft Interesse an dem Bild besteht) weitere Schritte einleiten, es sei denn, ich (B) hätte das Geld bereits zurück erhalten und dies akzeptiert.
Trotz alledem würde ich Ebay informieren (ggf. Mailkontakt abspeichern!).

Und zu guter letzt - das ist alles mein subjektives Empfinden, ich kenne mich nicht mit irgendwelchen Rechtsprechungen aus.

Gruß
Molika

PS: Wenn das Bild nicht so dolle war, würd ich es vergessen - man hat eh kaum Chancen und meist nur Ärger und Zoff wegen so etwas. Mir persönlich ist die Zeit und notwendige Energie zu schade und abgesehen davon soll Ebay Spaß machen.